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ner, die wenigstens den Werth von 20 Millionen Zentnern Stroh als Düngungsmaterial haben, das dem Acker— baue aus den Wäldern zugeschossen wird. Wird die Nation einen Gewinn haben, wenn der Acker sie verliert, der Wald sie erhält, die Fruchterzeugung verhältnißmä⸗ ßig vermindert, die Holzerzeugung vermehrt wird? Wird überhaupt der Landbau in den Sandgegenden, wo er le— diglich durch die Streunutzung erhalten wird, bestehen können, sobald man ihm die Streu entziehet? Nein, nicht die Ablösung, sondern die Regulirung der Streuge— rechtsame erscheint bei einer unbefangenen Untersuchung wünschenswerth!
Wenn der Verf. die Ablösung der Servituten im Allgemeinen in vielen Fällen als nachtheilig und unvor—⸗ theilhaft darstellte, so kann das nicht als Tadel der Gemeinheitstheilungs- Ordnung erscheinen, im Gegen⸗ theile wird dadurch nur die Umsicht, mit welcher sie ab— gefaßt ist, in ein desto helleres Licht gestellt. Sie schreibt die Ablösung nicht vor, sie giebt nur die Freiheit, wo sie dem Allgemeinen als vortheilhaft erkannt wird, zu wählen, sie zwingt nicht, etwas zu unternehmen, was nachtheilig ist, sie giebt nur Freiheit, es zu thun, wenn es vortheilhaft ist, indem sie alle Hindernisse, welche sich der höhern Landeskultur entgegen setzen könnten, zu be⸗ seitigen strebt. Sie ordnet die Bestimmungen, nach de— nen die Ablösungen erfolgen sollen, sogar so; daß wenn ihnen vollkommen genügt wird, kein Theil dabei verletzt werden kann, und geschiehet das nicht, kann auch das Allgemeine nur dabei gewinnen, nie verlieren. Diese Be—


