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schneiden, müssen erstere tiefer und die Fanglöcher dichter angelegt werden, weil die Heuschrecken solche Uebergangspunkte am liebsten wählen.
o) Je ungünstiger der Boden ist, desto sorgfältiger müssen die Schutzgräben gefertigt werden.
p) Gräben von 14 Fuß Breite und 14 Fuß Tiefe geben unter gewöhnlichen Verhältnissen ziemliche Si— cherheit, wenn die Grabenerde nach der zu schützen⸗ den Seite ausgeworfen und mit dem Spaten sanft angedrückt wird, um eine gleichmäßige Abdachung zu gewinnen; die Fanglöcher müssen aber 14 Fuß Tiefe und möglichst senkrechte Wände haben.
ꝗ4) Die Bemerkungen über stehende Gräben in Krü— nitz Encyklopädie S. 442. haben sich in der Er— fahrung als richtig bestätigt. Auf alle diese Um— stände war im Sternbergschen Kreise viel zu wenig Rücksicht genommen. Hauptsächlich fehlte die ad III. erwähnte Einheit in den Vorkehrungs- und Ver⸗ tilgungsmaßregeln, und es blieb deshalb, da die Heuschrecken sich an allen Orten zeigten, nur übrig, jedes einzelne Feld mit Gräben einzuschließen. Dies erschwerte nicht allein die Grabenarbeit auf das äußerste, denn viele Gemeinen mußten mehrere 1000 Ruthen fertigen, sondern hatte auch zur Folge, daß die Gräben selbst fast nirgends mit der gehörigen Sorgfalt gemacht und in Aufsicht erhalten wurden.
Nan schrieb daher häufig der Maßregel selbst zu, was man auf Rechnung der unvollkommenen Aus— führung hätte bringen sollen, und je überspannter die Erwartungen waren, welche man von den Schutz⸗ gräben hegte, desto größer war im Allgemeinen der


