Teil eines Werkes 
2 (1823) Volkswirthschaft, Staatswirthschaft und Finanzwissenschaft, und Polizeiwissenschaft / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Polizeiwissenschaft. 365

5 nicht aus allgemeinen Grundsaäͤtzen abgeleitet, wohl Wapftr aber durch Unterordnung unter dieselben entschieden Iudes werden können. Unter diesen Voraussetzungen wird 11 die Polizei im Staate den Zweck desselbendie unbe⸗ 90 t dingte Herrschaft des Rechts, und, mit ihm, die Fort⸗ 10 bildung des im Staate lebenden Theils der gesammten dht Menschheit zu dem Endzwecke unsers Geschlechts be p fördern und gewährleisten; sie wird keine Geisel ruhiger Ounen und friedlicher Bürger, sondern eine wohlthätige An muig und stalt für das kräftige Bestehen, für die sichere Erhal t fur sch tung und für den rastlosen Fortschritt des gesammten witlichng innern Staatslebens seyy. 2 . Hr Ueber die Organisation der Polizeibehörden, und über die Anwendung der Gensd'armerie für die Zwecke , Bir⸗ der Polizei s. Grävell, über höhere geheime und cheim un⸗ 90 Es(Sondersh. 1820. 8.) S. 14ff.

dui und S. 23 ff. v. K am pe, Sammlung interessanter Polizeige⸗ setze. r Theil. Berlin, 1815. 8. Allgemeiner e alge Codex der Gensd'armerie. Berl. 1815. 8. Ihndut Der Soldat als Beistand der Polizei. ꝛ2te Aufl. übet vur⸗ Berlin, 1807. g. rgrotdnett Gang de d dle Ende des zweiten Theiles. sachet V Cuntt 3, A U Zu l cttächn Hern En⸗ sing 4 10 Leipzig, gedruckt mit Höhmschen Schriften. sebst x rig%) 6

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