Teil eines Werkes 
2 (1823) Volkswirthschaft, Staatswirthschaft und Finanzwissenschaft, und Polizeiwissenschaft / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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302 Polizeiwissenschaft.

beruht darauf, daß für jedes besondere, im Staate sich ankündigende, Erziehungsbedürf niß im Voraus durch eine Anstalt gesorgt sey; daß keine Lücke und kein Ueberfluß(Luxus) in der Gesammtheit der bestehenden Erziehungsanstalten des Staates sich finde, und daß alle Erziehungsan stälten, von der Dorfschule an bis zur Universität und Akademie der Wissenschaften und der Künste, ein großes, in sich zusammenhängendes, Gan zes bilden.

Zu diesem vollendeten Organismus des gesamm ten Erziehungswesens im Staate gehören, nach einer

nothwendigen aufsteigenden Ordnung, folgende An⸗

stalten:

1) die Landschulen(Dorf-Elementarschu len), bestimmt, die Jugend des Landmannes auf ihre künftigen Verhältnisse vorzubereiten, und derselben den für diese Verhältnisse berechneten Grad der Aus bildung zu ertheilen.

Fr. Eberh. v. Rochow, vom Nationalcharakter

durch Volksschulen. Berl. 1779. 8. Geschichte meiner Schulen. Schlesw. 1795. 8. Karl F. Riemann, Beschreibung der Rekahn schen Schuleinrichtungen. Ite Aufl. Berl. 1798. 8. J. Geo. Krünitz, die Landschulen, sowohl wie Lehr⸗als auch Arbeits- oder Industrie-Schulen be trachtet. Berl. 1794. 6.

2) die Bürgerschulen, oder die Elemen tarschulen in kleinen Städten und in Marktflecken, so wie die für die Jugend der untern Volksklassen in großen Städten bestehenden(Armen- und Frei⸗ Schulen, bestimmt, nach den Gegenständen und der Form des Unterrichts, für die Vorbereitung der städtischen Jugend auf den Eintritt derselben in die Verhältnisse des Gewerbsstandes, und der Dienstboten.

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