Teil eines Werkes 
2 (1823) Volkswirthschaft, Staatswirthschaft und Finanzwissenschaft, und Polizeiwissenschaft / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Polizeiwissenschaft. 343

lichkeiten und den Genuß des Lebens in der genauesten Verbindung. Denn je weiter ein Volk in seiner Cul tur und in seinem Wohlstande fortschreitet; desto man nigfaltiger werden auch seine sinnlichen und gei stigen Bedürfnisse, und desto allgemeiner kündigt sich das Verlangen an, diese zu befriedigen. Dahin gehören denn die öffentlichen Spaziergänge, Gasthöfe, Kaffeehäuser, Clubbs, Lesege sellschaften, öffentlichen Concerte, Decla⸗ matoria, die Tanzböden, die(öffentlichen und Privat⸗) Theater, und alles, was der Schau⸗ lust der Menge(3. B. in Thierbuden, Wachsfiguren⸗ cabinets, Panorama's, im Seiltanze, in der Taschen⸗ spielerkunst u. s. w.) dargeboten wird. Sobald die öf⸗ fentlichen Plätze und Häuser zur Erhohlung und Ver gnügung der Polizei bekannt und von ihr bestätigt worden sind; sobald die in denselben zusammengetre tenen Gesellschaften keinen geheimen, der Polizei un⸗ bekannten, Zweck verfolgen; sobald in allen diesen Orten für Zerstreuung, Genuß und Vergnügen keine Verstöße gegen die Sittlichkeit eintreten, darf die Polizei in die Genüsse der Staatsbürger nicht hem⸗ mend eingreifen, selbst wenn der damit verbundene Aufwand bei den höhern und mittlern Ständen be deutend seyn sollte. Denn die Polizei soll nicht be vormunden, sondern nur leiten, und Sitten losigkeit verhindern. Nur wenn die untern Volks⸗ klassen, und namentlich Dienstboten, einen Auf⸗ wand machen, der ihre ökonomischen Kräfte weit über steigt, muß die Polizei solche Personen schärfer beobͤ achten; theils weil der Unbesonnene durch erhöhten Aufwand leicht zur Verarmung geführt wird und dann dem Staate zur Last fallt; theils weil der durch An⸗ dere Verführte und Verdorbene, beim Abgange der

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