34² Polizeiwissenschaft.
Die Hauptaufgabe der Sittenpolizei bleibt aber, durch allmählige Veredlung der häus lichen und öffentlichen Erziehung die Roheit, Verbildung und das Verderben des heranwachsenden Geschlechts zu verhüten; den wirklichen Ausbrüchen der Sitten— losigkeit bei den Erwachsenen möglichst vorzubeugen, sie zu beschränken und zu bestrafen; besonders aber die National- und Provinzialfehler(Trunk, Stolz, Neigung zur Zänkerei, zur Widersetzlichkeit u. s. w.) genau zu berücksichtigen, damit sie weder den Rechten Andrer, noch dem Gemeingeiste und der Wohlfahrt des Ganzen nachtheilig werden.— Allein weil die Polizei die Freiheit der Individuen doch so wenig, als möglich, beschränken darf; so kann sie in vielen Fällen, welche die Ankündigung der äußern Sitten betreffen, nur negativ, nicht positiv wir— ken, namentlich in Beziehung auf die Hinneigung der bemittelten Volksklässen zum Wohlleben und Lu— xus(Staatswirthsch.§. 13..
Alle öffentliche Verstöße gegen die guten Sitten(3. B. bei Berauschungen, Zänkereien, Schla— gereien, Ausschweifungen in der Wollust u. s. w.) ge— hören für den Geschäftskreis und für die Ahndung der Zwangspolizei. Wie umsichtig diese aber in Hinsicht der Verstöße gegen die guten Sitten innerhalb des Hauswesens der Individuen verfahren müsse, ist be— reits(H. 25.)bei der Hauspolizei erinnert worden.
33. 5) Die Sorge der Polizei für die Ver— gnügungen, Bequemlichkeiten und den Genuß des Lebens.
Mit der Sittenpolizei steht die Aufsicht und die Sorge der Polizei für die Vergnugungen, Bequem⸗
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