Teil eines Werkes 
5 (1811) Staatswirthschaft. 5
Entstehung
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Wir seen demnach hiermit folgendes fest:

I) Vom 1sten Janua 1806 an, foll in Unsern Faktoreien in Schönebe>, Staßfurth und Halle den Konsumenten aus den Provin- zen Magdeburg, Halberstadt und dem Saal- kreiß die Last Salz von 3240 Pfund Berli- ner Gewicht verkauft werden für= 72 Rthir. 7 8831... 3 Pf.

2).Die bisherigen Meilen- Vergütigungs- gelder sollen von gedachteim Termine an, nicht weiter Statt finden.

3) Dagegen soll es den Konsumenten frei stehen, das auf sie konscribirte Salzquantum zu nehmen, aus welcher, der obigen Fakto- reien sie wollen,

4) Der obige Faktoreipreiß soll den Sel- leyeitaren bei der Bestimmung der Salzpreiße im Detailhandel zum Grunde gelegt, und hier- nach diese Taren revidirt und modificirt werden.

8. 7«- Da die Grafschaft Hohenstein bis- ver mit den vorstehenden Provinzen fast glei- <&e Preiße bezahlet hat, also in Ansehung derseiben alles dasjenige Anwendung findet, was wegen dieser Provinzen angeführet wor- den: so soll diese Grafsc<aft in Absicht der Salzpreiße auch diesen Provinzen gleich gese: ket, mithin vom isten Januar 1806 an, in Unsern Faktoreien. den Konsumenten und Sel- lern aus der Grafschaft Hohenstein die Last Salz von 3240 Pfund Berliner Gewicht ver- kauft werden für

= 72 Rthlr. 7 ggr. 3 Pf.

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