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zen und aus welchem Magazin oder welcher Faltorei in denselben er seinen Salzbeodarf kaufen will.
T. 6. Da die Provinzen Magdeburg, Hal berstadt, der Sagalkreiß und die Grafschaft gnansfeld bisher die" niedrigsten- Salzpreiße bezahlet,/ auc< die Salzkäufer auf diese Preiße, nach Maßsgabe der Entfernung von den Faf- toreien,< eine besondere Ermäßigung unter dem Namen von Meilengeldern erbal- ten haben, also in diesen beiden Stücken vor unseren anderen Provinzen begünstiget sind, die jekige Aufhebung der Binnen- und Land- zölle aber zum größten Theil diesen Provin- zen zu Gute kommt: so erfordert es die Bil- ligfeit, daß sie zu den jeßigen Erfordernissen guch mehr beitragen, als die übrigen Pro- vinzen.
In dieser Nü>sicht soll daher in diesen Provinzen eine Salzpreißerhöhung von 2 Pfen- nige pro Pfund von dem gesammten Konsum- tionsquanto Statt finden, und die bisherige Vergütigung der Meilengelder aufhören, mit- hin der Salzverkaufspreiß in den Faitoreion dieser Provinz, überall gleich gestellet werden.
Bei der Ausmittelnng dieses gleichen Ver- kaufspreißes ist nach denselbigen Grundsäßen, die in dem vorigen 6: angegeben sind, ver- fahren“ worden, und es hat sich daraus der Normalpreiß von!
== 725 Rt h1r0 71 991. 23080 s4.== für die Laß Salz von 3240 Pfund ergeben.


