0 halten, est, flä: Wen; auf: Ates über| t Ghladt: de bis 25| ereilen und| als 100,| Wehen,;)| ehr als 2,| lunge hals| unter 60| über 15,| jeljenhände| zu sells 10 andern| ommneset, Sandele ah(zanze Fee KOK ete, wir| 10 Yudsuh:| 4 Wedtigen| fet, wehe| . 19) Me| hen Gewer:| ve Gehulfen| hosten übt| en, wen| fen hah| | Gtäbtym|
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Verlin; Königsberg,, Breslau«“ 18) Inhaber von Gewürz- und Augsschnittläden in Ortschaf- ten unter 1Cc00 Einwohnern. 49) Notarien, welche keinen Schreiber halten. 20) Apothe- fer, ohne Gehülfen. 21) Juhaber von Kaf- feehäusern in Städten unter 35500 Einwohnery, 22) Die Verfertiger von mechanischen, opti- schen,<irurgishen und. musikalischen Justru- menten, in sofern-sie ohne Gehülfen arbeiten. 23) Die Weinschänker.: 24) Die Speisewir- the, welche in mittlern Städten, für, die ge- bildeten Stände Tisch balten, und in den drei großen Städten? Berlin, Königsberg und Breslau, zu dem zweiten und dritten Range gehdren. 25) Die Juhaber von' Tanzboden für die ungebildetern Stände. 26) YZlle übriz gen hier nict aufgeführten Gewerbetreivenden, die nach deu angegebenen oder ähnlichen Sc<hs- bungsmitteln- in Absiht ihres Erwerbes in diese Klasse gehören, WD ivepite"Klasse
Acht Thaler,=- Zwölf Thaler,-- Sechs-
zehn Thaler,= Zwanzig Thaler jähr-
liche Gewerbesteuer, näch dem geringerü
oder größern Gewerbe.
1) Handwerfer, wel<e zwar auf Beftel- lung arbeiten ,' dabei aber auch ein Voriaihs- magazin von ihren fertigen gewöhnlichen At- beiten halten, 2) Schlächter, welche. vas Vieh heerdenweise kaufen, schlachten, und im


