Teil eines Werkes 
5 (1811) Staatswirthschaft. 5
Entstehung
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gazine von vorräthigen Waaren zu halten, 2) Schlächter, wel<e O<sen stü>weise, klei- vere Vieharten aber heerdenweise kaufen, aus- schlac<ten und verfaufen, und des Jahres über 50 Thaler und: unter 90 Thaler. Schlact: steuer entrichten. 3)>er, welche bis 25 Evessel täglich. verba>en. 4) Brauereien und Brennereien, welche jährlich mehr als 109, doch nicht über 300 Sceffel verbrauchen. 5) Zimmerleute und Mauter, welche mehr als 2, aber nicht über 6 Gesellen oder Lehrlinge hal: ten. 6) Seeschiffer mit Schiffen unter 60 Last. 7) Stromschiffer mit Kähnen über 15, und nicht über 30 Last. 18) Viktualieuhänd- ler, die neben dem Detagailliren, auch sfiein> und sc<effelweise oder in Fässern und andern Gebinden verfaufen. 9) Mäkler, Kornmeßer, Wäger ,. Braker in den bedeutenden Handels- vriern. 10) Müller, wel<e zwei Mahlgänge inne haben.: 11) Fuhrleute, Miethstuatscher, Pferdeverleiher, wel<e mehr als 5, und nicht über 10 Pferde halten. 12) Gasiwirthe, wel- <e Ausspannung für Fuhrleute und Lanudsuh- ten haltenund Personen aus den niedrigen Ständen aufnehmen. 13) Vicehmäsier, welche bis 8 Stü> Vieh im Stall haben. 14) Ma- rionettenspieler und andere dergleichen Gewer- betreibende, welhe 2 und mehrere Gehülfen haben. 15) Wundärzt? in Ortschaften über 1000 Einwohner. 36) Musikanten, welche über 2 und nicht über 4 Gehülfen haben. 17) Hebammen in den 3 großen, Städten:

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