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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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Kere E75 Eau. artifel gewesen sind, so wohl wie andere kleinere Artikel, hier gänzlich ausgelassen sind, so ist

- es feinem Zweifel unterworfen, daß die wirkliche Balance bedeutend größer gewesen seyn muß...

1357.- Das Parlament erlaubte sowohl den englischen als den fremden Kaufleuten, Wolle und Wollffelle nach jedem mit dem Könige befreundeten Lande auszuführen.

Ein Autor, der zu dieser Zeit(1357) lebte,, I die jährliche"Dons- Ausfahr auf 100,000 Säcke.(Avesbury p. 210.)

1360. Autoren sagen, daß in Irland einige bedeutende Manufakturen existirken, Die Stoffe, Sai(sayes) genannt, welche in diesem Lande gemacht wurden, waren so gesucht, daß. die Ma- nufakturen Cataloniens sie nachmachten; obgleich diese in dem Rufe standen, die besten Wollen-

waaren aller Art zu fabriciren; auch in Italien wurden sie sehr geschäßt, und zu Florenz(einer,

Stadt, in welcher die zahlreichsten und reichsten Manufakturen existirten, und wo der Luxus im

Anzuge den höchsten Grad erreicht hatte) trugen sie die Damen.( Capmany Mem. hist.de Barcelona YV. 1 Com. p. 242. Fagio delli Überti L. IV. c. 26. Transaof Royal Irish

acad. Antiq. p. 17.)

1363. Als der Luxus eine große Höhe in England erreicht hatte, so 50 es das Parlament, die Lebensmittel und die Art der Anzüge den verschiedenen Mitgliedern der Kom- munen nach dem Rang, Vermögen und Stand eines jeden Individuums vorzuschreiben.=- Acersleute und andere, die mit Landarbeit beschäftigt waren,- so wie Leute, die kein Eigenthum zum Werth von 40 Sch. besaßen, mußten Kleider von Weißwollenzeug(blanket) und ordinai- rer Wolle(russet) kragen.= Diener von Lords, Raufleute und Künstler durften Tuch zum Werth von 1 L St. 6 Sc. 8 D. pro Stück tragen.=- Handwerker und niedere Staatsdiener durften 2 L. St. für ihr Stück Tuch zahlen.=-- Gentlemen, welche 100 L. St. jährlich auszugeben hatten, und Kaufleute wie Handelsmänner, welche 500 L. St. reines Eigenthum besaßen, durften Tuch a 3 L.St. pro Stück tragen.=- Die, welche 200 L. St. jährlich ausgaben, und Eigen- thum a 1000 L. St. besaßen, Tuch 3 3 L.St. 6 Sch. 8 D. pro Stu.-- Nitter, welche 200 Mark Einkommen besaßen, durften 4 LSt. pro Stück Tuch zahlen.= Die, welche mehr als 400 Mark'besaßen, durften fragen was sie wollten, den Hermelin allein ausgenommen.=- Der

geistliche Stand mußte Tuch vom selben Werth, wie der Laien-Stand, der dieselben Einfünfte'

bezog, ktragenz Frauen mußten sich im Verhältniß des Einfommens ihrer Männer kleiden und tragen.-- Diesen Verordnungen folgten unmittelbar andere, die ihrer werth waren. Die- Tuch- fabrifanten erhielten den Befehl, eine hinreichende Quantität Tuch nach diesen verschiedenen Prei- sen anzufertigen; und die Jnhaber von Läden mußten stets einen gehörigen Vorrath, um allen Nachfragen zu genügen, halten(Stat. 37.- Edouard IIT, c. 15.), Aus diesem Geseß scheint her- vorzugehen, daß jeßt eine hinreichende Quantität in England fabricirten Tuches vorhanden war, um für: jede Consumtion auszureichen, wovon wohl nur die der höchsten Klassen. auszunehmen war, und da deren Anzahl klein war, so konnte deren Consumtion fremden Tuches wohl keinen Einfluß darauf haben, den englischen Manufakturen Schaden zu bringen.;

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