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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
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bindung stehe daß Nieman Manufakturi

| mer seyety - Eduard gehörfe/ fremden Man

noch einer will wenigstens 10 sowohl in England, fabriciren) ohne an irg

von. Michaelis ab Tuch. einführten/ war

Strafe auferlegk.= Allen fre sprochen, wenn sie in irgend eine De. Ende 5:1 Diese Akten variir

kürliche dem noch Freiheiten ver (Acts. 10. Edouard tiationen mit den Pri ein Stapelplaß angele fen.= Der König se

N

ufa kürlichen Strafe. 0 Lsig. überschritten fremde Pelz

Der

weder in England! Srlandy, Wales, no mit alleiniger Ausnahme des Königs;

ktüren kaufen dürfe, bei Stra

Irland, end ein geseßmäßiges

nden Länder sehr 1 d Acht auf diese Gesetze gab sten Pensionen bewilligte, bis daß ih Jn direktem und unmittelbarem Gegensaß dieser Gese siellte der König Kommissarien an; um mit rathsam sey, den Sta Ort auf dem Continente zu etabliren.=( ! Es geschah wahrscheinlich in der Absicht,

Handels-Konsilium gehalten wurde, weläes,

Handels-Parl

ment, da die

Parlament sandt sten Männer da p- 41.). nen(tallies) 3 6 schiffte, wo fie pro

ament genann <ter von Buckingham en, durch den König den Befehl erhielten/ drei hin zu senden demzufolge wurden drei a König nahm Wolle durch LSt. pro Sa in 3 Sack mit 20 L.St. verfau 1338. Das Parlament) welches sich am 3 90000 Säcke von der bereits geschorenen Wolle, -. Demzufolge stellte er ohne Ausnahme), die Hälfte einzuziche die gegebene Wolle zu gestatten, ihren

nzen un

[bst brach sie sehr bald, un

neues politisches System annahm, was für den H achtheilig gewesen seyn mu

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Kommissarien an, um von der bereits; nm.> Er verordnete diesen, den Kaufleuten. als-Ersaßz für

Kreditoren seine eigenen O

<h in dem Theil Schottlands, der dem König der Königin und ihrer Kinder, Tuch aus fe der Confiskation des Tuches und außerdem Yuch war es Niemandem erläubt, dessen jährliche Einfünfte nicht waaren zu kragen. Es war Jedermann erlaubt, Wales, als in dem England gehörigen Theil Schottlands, Tuch. zu Ellenmaß gebunden zu seyn. Allen Kaufleuten, die Confiscirung des Tuches und außerdem noch eine will- mden Tucharbeitern ward des Königs Schuß und außer- m Theil seines Landes wdhnen wollten.== ten sehr mit den verschiedenen Nego» d. den Kommunen Flanderns und Brabants, wonach in ihrem Lande gt und ihnen die Erlaubniß ertheilt werden soll, Wolle in England zu fau- d es scheint, daß er fast in jedem Monat ein. andel Englands und der mit England in Ver- 6. Walsingham bemerkt indeß(p- 135.)! auch fügt er hinzu, daß das Parkament den fremden x Geschäft im Gange war.)

ße.(wenn sie nämlich recht datirt sind) seinen Alliirten und Freunden zu consultiren, ob es pelplaß für den Verkauf englischer Wolle an irgend einem dazu geeigneten Foedera NV. IV. P- 813-)- 3

wegen dieses Stapelplaßes zu deliberiren; daß ein da es aus Deputirken der Städte bestand, ein t werden konnte 3 wahrscheinlich war es. zahlreicher als ein Parla- welche bis zum Jahre 1545 kei

bgesandt(WWillis hist. of Buckingham ganz England auf, wofür er den Besißern Obligatio- ahlung gab) und 10,000 Säcke nach Brabant ver- ft wurden.(Knygbton Ol 2970: 84

ten Februar versammelte, bewilligte dem König indem er Sicherheit für deren Bezahlung stellte.-

ne Mitglieder an das bis vier ihrer besten und weise-

fertigen Wolle von Jedermanny

bligationen in Stelle deren der 9*