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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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2 Stück rothbraun(Russet) Mustrevilers,

2- Schwarz von Lyre,

1- weiß wollen Tuch,

800- Efsecker, enge für Livreen, - 60 Rollen gesponnen; ferner für die Gräfin verschiedene abgeschnittene Ouantitäten diverser Wollentuche, 2 Stück weiß Kersey, 3 Mäntel von Kaninchen, 17 Zimmer(Timber)(3 40 Häute) Marder- Pelzwerk. (Foedera V. X. p.p. 391. 398.)

1429. Zum Vortheil Englands und um dessen Reichthum zu vergrößern, ward verordnet, daß die Preise der Wolle und der Wollenfelle erhöht werden sollten, und daß diese Artikel den Kaufleuten Genua's, Venedigs, Toscaniens, der Lombardey, Florenzs und Cataloniens nur gegen Gold und Silber verkauft werden sollten.(Acts Henry 6. ec. 18.);

1437. Der Haupt- Ausfuhrartikel Spaniens war Wolle. Dagegen empfingen die Spanier feine Tuche aus Ypres, welche vorzüglicher als die englischen(Tuche von Curtrife oder Courtray) befunden wurden. Die Flamländer fonnten fein gutes Tuch von spanischer Wolle allein machen, und waren genöthigt, sie mit englischer:zu mischen 3; diese war die Hauptstüße ihrer Manufakturen, und sie fonnten ohne diese weder bestehen, noch ihre zahlreiche Bevölkerung versehen; da ihr Land kaum Futter für einen Monat im Jahre lieferte.

1433. Die Wolle Englands war vorzüglicher, als die spanische. Ein authentischer Beiveis ihrer Vorzüglichkeit geht aus den Geseßen hervor, die zu jener Zeit durch den Municipal- Magi- strat Barcelona's erlassen wurden, um die Tuch- Manufakturen, wo feine englische und andere feine Wolle gebraucht wurde, zu reguliren.

Die erste Sektion verbietet die Mischung irgend einer Wolle mit der englischen(gleich der Verordnung in dem Patent, welches König Heinrich der 2te den Webern zu London ertheilte)=- die übrigen 30 Sektionen sind mit Vorsichtsmaßregeln angefüllf, um die Reinheit der Wolle beim Spinnen und in allen übrigen Theilen der Fabrifation zu erhalten; und gegen das Herunterbrin» gen der Fabriken 3 ferner mit Regeln wegen"der Inspektion der fertigen Waaren, und um die Quantifät durch authorisirte Marken zu erfennen.(Capmanny Mem, hist. de Barcelona V. IL Col. dipl. Pp. 427.)

1449, Englische Tuche wurden jeßt in Brabant, Holland und Seeland verboten; da dies indeß als dem vorhandenen Traktat entgegen gehandelt betrachtet wurde, und zum Nachtheil der Weber, Walker und Färber, so. wie der Frauen, welche webten, Wolle. krempelten(carders) und spannen, so wie aller übrigen im Handel Interessirken war, so ward im Parlament beschlossen, daß, wenn der Herzog von Burgund diese beleidigende Verordnung nicht zurücknähme, feine Waare,

die in seinen Ländern gemessen oder fabricirk sey, in England eingelassen werden sollte.( Act. 27. Henry VI. c. 4%)