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gefragen“ worden) obgleich es unter den Akten nicht vorzufinden ist.(Rot. pat. 3.
3 on 1.); Im297.- In Folge einer Allianz gegen Frankreich und zweier politischen Verbindungen zwischen „Familien Eduards Königs von England und Gu's Earls von Flandern, erhielten leßtere. einen 5x vortheilhaften Handelstraktat, wonach den Flamländern erlaubt wurde, Wolle und andere “aaren aus Eduards Ländereien, sowohl: aus England, Irland, Schottland und Wales, mit der- selben Freiheit auszuführen, wie dies von lombardischen und englischen Kaufleuten geschah.(Foe-
dera V. II. p.p- 737. 765.): Das Parlament bewilligte dem Könige eine neue Abgabe von 40 Sch. auf jeden Sa>
Wolle.;
1298. Zu dieser Zeit finden wir, daß ein Beamter angestellt wurde, um auf allen Messen durch ganz England Tuch zu messen, Aufsicht„darüber“ zu führen und Strafen bei solchen zu er- heben, die nicht nach den Verordnungen vorgefunden. werden, und diese Strafgelder der Schaß- kammer abzuliefern. DiesevpyBeamte hatte Deputirte durch das ganze Königreich.-=- Das Ent» stehen dieses Amtes ist unbekannt, da nur bei Gelegenheit der Anstellung eines Beamten, der die Auflagen der Tuchmanufakturen, so wie die übrigen Abgaben auf fremdes und englisches. Tuch, einzuziehen hat, davon“ die Rede ist(21. März).(Madox's hist. c.. 18. 8. 9.)
Der König verordnete durch schriftliche Befehle, die er den Sheriffs von Cambridge, Hun- tingdon, Nottingham, Derby, Bedford, Buckingham, Warwick, Leicester, Rutland und Norfolk übersandte, daß alle die Wolle, so wie die Wollenfelle ,' welche aus allen diesen Grafschaften exportirt werden würden, nur zu Lynn verschifft, und daß daselbst die Abgaben gezahlt werden sollten.=- Eine Wage zum Wiegen der Wolle, so wie Siegel für die Zollabgaben, wurden von der Schaßfammer den Beamten, die die Abgaben in diesem Hafen einzuziehen hatten, übersandt.=-
- Zum selben Behuf wurden dergleichen Beamten in den Häfen von Newcastle, Kingston auf Hull, Boston, Yarmouth, Ipswich, Southampton, Bristol und London angestellt.(Madox's hist. SED)|
1314. Der König von Frankreich schrieb dem König Eduard, daß er früher den englischen- Wolleinführern, die ihren Stapelplaß zu Antwerpen hatten, die Erlaubniß ertheilt habe, ihre Waa- ren nach seiner Stadt St. Omer zu bringen, um daselbst ihren Stapelplaß zu halten, zu welchem Ende er ihnen große Freiheiten und Privilegien ertheilt habe, hoffend, daß dieses Verfahren ihm und seinen Unterthanen großen Vortheil bringen würde, daß sie aber jekt ihre Waaren nicht mehr nach seiner Stadt Lisle zu den jährlichen Messen brächten, wie sie es zu thun. pflegten, als ihr Stapelplaß zu Antwerpen war, und dadurch andere Kaufleute ermunterten dasselbe zu thun, wo- durch“ seine Unterthanen vielen Verlust erlitten.=- Dieserhalb forderte er jekt seinen Schwieger-- sohn auf, seinen Unterthanen zu verordnen, die Messen wie früher zu besuchen.=- So ein wich- tiger Gegenstand war die Acquisition englischer Wolle.==. König Eduard antwortete ihm(Ber- wie den- 16ten Juli): daß, da diese Angelegenheit sämmtliche Kaufleute seines Königreichs und
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