verschiedenen Gesichtspunkten, vorzüglich dem dko- nomischen und dem rechtlichen, betrachtet werden.
x, Was man in Deutschland unter den Benennungen Ritter- güter, Bauerngüter, und jenen der so vielerlei vorhande- nen Arten derselben(in Baiern bei leßteren. Erbrec<htsgüter, Leibgedingsgüter, Freistift- und Neustiftgüter 1c.) ver- stehe, die verschiedenen Arten des vorhandenen Besißes, so wie die vielerlei andern Einrichtungen, die bei solchen Gü- tern eingeführt sind, alles dieses kann hier nicht augeinander- geseßt werden. Aus dem Privatrechte ist die Kenntniß die- ser so sehr mannigfaltigen Verhältnisse zu schöpfen, die Staatswirthschaft muß sie würdigen. Als allgemeines NRe- sultat dieser Würdigung kann bemerkt werden, daß die mei: fon dieser Verhältnisse den möglihen Flor der Landwirth- schafi sehr hemmen. Schon der Güterzwang, vermöge des- sen die zu einem Gute gehörigen Grundstüre weder will: führlich zerschlagen Ceinzeln verkauft), uno< beliebig ver- theilt werden därfen, beweiset dieses. Für die möglichste Vervollkommnung des Landbaues dürfte es am zuträglichsten seyn, wenn, ohne allen Güterzwang, sämmtliche Grund- stücke sogenannte walzende wären, d. h. nach Belieben ge- kauft, verkauft und vertheilt werden könnten, wenn alle öffentlichen, oder aus etwaigen grundherrlichen Verhältnisz sen hervorgehenden Lasten, auf die Einheit des eingeführ- ten Flähenmaaßes gelegt, ohne weiteres auf jeden Besißer übergiengen, wenn alle, die das Feld bauen, es als Ei- - ag oder als Erbrechtler, und als Erbpächter bess-
en.
EA HagemannsLandwirthschaftsre<ht S. 115-535. Weber vkonomisch- juristisches Handbuch der Landhaushaltungskunst. 1. Bd. Berlin 1809. 810 Seiten, ist ganz der Lehre von Landgütern in allen Beziehungen gewidmet.
3. Nühßlichkeit der geometrischen Aufnahme, Kartirung und Beschreibung eines Landgutes. Anal. des Acerb. 4- 4153 über Einrichtung agronomischer Karten.
4. Feldmaaße 3 Kenntniß der verschiedenen Flächenmaaße und ihrer Vergleichung.
5, Die wichtigste Erwerbungsart der Landgüter ist Kauf, da- her sehr vieles bei dem Kaufe„und Verkaufe derselben zu bemerten ist. Ueber Kaufanschläge, welche theils Grund-
theils Nußungsanschläge sind.= Weber dkon. Liter, 2. 234.== Ertl von Anschlag, Taxation und Schäßung der
Landgüter 26. Augsburg 26082, verm, Ausg. Augsb. 1722«


