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henden Säßen die zu solchem Ertrage gebörige Pfundezahl der Vor- und Nachweide. 6...227% - Den Flächengehalt der zum Hausbhalte gehörigen natürlichen Weide bestimmt die Vermessung in dem an jedem Orte üblichen Maaße, wobei die Privat- von den Commun- Weiden wohl zu.unterscheiden und zu separiren sind,
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Je nachdem die Weide nahe oder entfernt, oder der Lage, oder dem Bestande nach, mehr oder weniger verschieden ist, enthält sie in dem darüber anzufertigenden Vermessungs- Register mehr oder weniger Columnen oder Rubriken. So wird z. B. der bloße Weideboden vorerst von dem mit Holz bestandenen abgesondert. Her- nach wird der erste nach der höhern oder niedern Lage, nach den der Inundation un- terworfenen oder nicht unterworfenen Revieten und nach deren trockenen oder sumpfi- gen Beschaffenheit, ferner nach dem größern oder geringern Werthe des Gewächses, bestehend in reinem Anger oder mehr und weniger mit Heide melirter Gräsung, in keiner, oder mit Gras viel oder wenig vermischter Heive 2c. augeinander geseßt. Bei den mit Holz b-standenen Räumen ist die strichweise verschiedene Holzart und die etwa auf den Weidewerth Einfluß habenden Nußungsarten derselben bemerklich zu machen Endlich sind auch die Reviere besonders auszuheben, worauf Plaggen- Heide- und Buültenhieb, auch Torfstich Statt findet,
4. 29.
Ist die Weidefläc<ße, von welcher die Viehstände des Guts ihren Unterhalt ziehen, privativz3 so bedürfte es, wenn die bishberige Ackerwirthschaftsverfassung die- selbe bleiben soll, der im leßt en 8. beschriebenen Augeinanderseßung eigentlich nicht/ weil es dann nur darauf anfommt, zu wissen: wie viel Stück jeder Art bisher darauf geweidet worden, oder beim unbeschränkten Gebrauch darguf geweidet werden können, und in welcher Maaße es seine Nahrung darauf gefunden hat, und in Zukunft mit Sicherheit darauf finden werde, Auf- die Erörterung der leßten Frage kommt es


