Druckschrift 
Grundsätze zur Verfertigung und Beurtheilung richtiger Pacht-Anschläge über alle Zweige der Landwirthschaft für Domainen-Cammern, Gutsbesitzer und Pachtbeamten : nebst dazu dienlichen Mustern / vom Ober-Landesöconomie-Commissair Johann Friedrich Meyer in Celle. Mit einer Vorrede von Albrecht Thaer auf Mögelin Königlich-Preußischem Staatsrathe der Section der Gewerbs-Policei [et]c. [et]c.
Entstehung
Seite
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F. 186.

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Veranschlagung desselben zu Gelde.,

187. Was Andere dafur anschlagen.

I88. Vergleichung des Futters zu den Arheitstagen der Ösen.

189. Mehr als ein Knecht ist in der Regel auf die Ochsen nicht zu halten.

190. Beim 5 bis 7 jährigen Gebrauch im Gespann verlieren die Ochsen nicht an thren Wer- the; sie gewinnen vielmehr.

191. Von den auf ein Dchsengespann erforderlichen Geräthschaften,

192. Bon deren Abnußung und Unterhaltung.

193. Bon den Winterfutterungskosten eines Viergespanne*- Ochsen.

194. Vollständiger Anschlag von den Unterhaltungskosten auf 8 Ichsen mit dem Knechte

195. Bon den Handarbeitskosten, und zwar von der Dünzerarveit.

196. Voin Säen und Pflanzen der glatten und beha>ten Früchte.

197. Bon der Ernte- Arbeit.

198 Bom Dröschen.

199. Bon den Auszaben, die auf das Gan! der AFXerwirthschaft fallen.

200. Bon der Feuerung nach dem Umfang der Wirt9/<aft und nach der Anzahl der Perss- nen und Zimmer 2c. umständlich berechnet.

201. Bon dem Geleuchte.

Zweites Capitel. VD--&pftet DartDE. 4-0. f vun-1.:8 Nad 6 X. 5. 202. Bon dem Hausghalts- Inventarium und dessen Abgang, Unterhaltung und Verzinsung.

203. Von der Berzinsung des Feld- Inventariums.

204... Vom Ertrage der Wiesen.

205. Unter diesen sind die der Bewässerung fähigen die besten.

206. Vom Düngen der Wiesen.

207. Was bei Schäßung der Wiesen zu beobachten.

208. Bon der Reinigung des Wiesenbodens vom Gesträuch, S<ilf tc.

209. Bon der Verbesserung des Wiesenbodens.

210. Von der Wiesenbewässerung durch Stau und Ueberrieselung.

221. Von der Schädlichkeit der Wiesenbehütung.

212. Wie der Wiesenertrag am sichersten auszumitteln.

213. Der Augenschein allein ist nicht hinreichend zur Beurtheilung des Ertragee.

214. Sichere Nachrichten aus den Ernte: Registern, mit dem Augenschein und den Ausfagen der Haushaltsbedienten verbunden, geben die beste Grundlage zum Ertragsanschlage.

215. Von der Bestimmung der Fudergröße nach Centnergewicht.

216. Bom Ueberschlage des Wiesen- Ertrages.

217. Bon der Hudepflichtigkeit der Wiesen.

218- Vom Mähen und Trocknen des Wiesengrases.

219. Von der Bor: und Nachweide auf den Wiesen.

220. Bon den auf die Bewirthschaftung des Wiesenwachses zu verwendenden Kosten im All- gemeinen«

221. Von dem Mähen der Wiesen.

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