Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1805) Grundsätze und Anleitung zum Bonitiren, wie auch zu andern bei der Gemeinheitstheilung und den Veranschlagungs-Geschäften vorkommenden Arbeiten / von Johann Friedrich Meyer
Entstehung
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318 + dieser Zeit aufs Streitbruch',- und-3 auf das Mastbruh anzurechnen. Nur in Mastzeit müsse das Mastbruch geschont, und dann im Streit- und Haarbeuche ge-

weidet werden,- Nach wieder vorgelesener und genehmigter Ausfage wurde derselbe entlassen,

Acium ut Supra in idem AERELT: M.

Continuatum auf dem Rehburgerbrunnen den 6ten Aug, 1801,

Bon den gestern beeidigten Hirten aus Winzlar erschienen beute zur Abhörunz der Kuhhirte Hinrich Philipp Bock der, nachdem die in dem zestrigen Protokoll vorkommenden SON an ihn erlassen worden, dieselben beantwortete, wie folget:

Er sey aus Winzlar gebürtig, 51 Jahr alt, und besiße eine kleine Riegestelle da- selbst, Seit 27 Jahren sey er Kuhhirte in Winzlar, habe von den 3 Dorfsheerden zu- erst 7 Jahre kang den sogenannten Moor-Klumpen und nun seit 20 Jahren den 40 Mastbruchsklumpen gehütet. Er wolle die Wahrheit treu sagen.

Von der Moorheerde zu seiner Zeit habe dieselbe im Durchschnitte der Jahre aus 87 Kühen und 3 Stück ein- und 2jährigen Rindern bestanden, welches reducirt, 91 Stuck giebet.

Maytag auch wohl 14 Tag bis 3 Wochen früher, habe die Behütung den An- fang genommen. Ciwa 4 Woch 45060 vom termino a quo an, wären 3 vom Ganzen,

also etwa 55 Stück zu> ins Streitbruch, und zu I ins Altenhä; Bi ze d. i. ins"

Bückeburzische, gegangen, Die übrige Stückzahl gehe gewöhnlich den Vormittag ins Haar: und den Nachmittag ins Streitbruch, Nach Ablauf dieser 4 Wochen werde es mit der ganzen Heerde, bis zu den Stoppeln, auf die lektgedachte Weise gehalten, da denn vom Anfange an bei jeder dieser Hütungen die kurze Heide, welche zum Streit- bruche gehöre, mit über geweidet werde. Bei nasser Witterung müsse er jedoch das

Streitbruch weiden, und bleibe dann den ganzen Tag im Haarbruche, auf der gedach

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