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glücbliche Erreißuttg des dabei gehegten höc<stverehrlimßett ZweGs.
%e niehr den von Diettstzwange befreieten Unterthanetn Gelegenheit verschaft wird, die badur< sür Mensc<hen und Z114- vieß erlangte Muße mitzlich anwenden zu können, desto größer wird diese an sich uns<häkßbare Wohlthat.
Die Aufhebung der Gemeinheiten verschaft diese Gelegent- Heit in der ausgebreitesten Maße, und die zum Betriebe dex- selben für das Fürstenthum Lüneburg unter dem 25ten Jun.
1802 erlassene allechs<ste Gemeinheitstheilungs-Ordnung
verdient und findet, als ein seltenes Muster der Weisheit und Gnade allgemeine Verehrung. Die in dem letzten Abschnitte derselben enthaltenen a llergnädigsten Aeußerungen scheinen
- es verzeihlich zu machen, wenn ich mich erdreiste, meine 30jäh-
rigen Erfahrungen und die daraus abstrahirten Resultate als einen Beweis meiner innigsten unvergrößerlichen Verehrung Eurer Königl. Majestät in der Hossnung alletunterthä-


