T7 Güter ihren frühern Beſitzern aus beſonderer Gnade zur Arrende überließ, nach der Hakenzahl beſtimmt wurde, ſo mußte jedes Mittel willkommen ſeyn, wel; Mes zur Steigerung derſelben führen konnte. Wohl mogte ſich die Reviſions! Commiſſion im Verfolge ih/ ves Geſchäfts überzeugen: daß, wenn die Lände dex nunmehrigen Kronsbauern wirklich nach den gegebenen Beſtimmungen veranſchlagt werden ſollten, eine viel geringere als die erwartete Hakenzahl hervorgehen wür; de, dieſein aber ward vorgebeugt durch eine am 1oten Marz 1690 erlaſſene Vorſchrift, welche verordnet: daß für eine Tonnſtelle, nicht wie früher beſtimmt worden 18050, ſondern nur 14000[]Ellen gerechnet werden ſollten. Hierdurch wurde nun der Anſchläg der Bauer? länder in dem Verhältniſſe von 7: 9 erhöhet, und nach eben dieſem Maaßſtabe die Hakenzahl, mit ihr aber auch die Arrende der Krons/Güter(d. i. von 5 Sechs? theilen der Provinz) um mehr denn 28 prCt. geſtei: gert, wobei das in gewiſſen Fällen zugeſicherte Gnas den: Tertial faſt gänzlich entſ<hwand. Das Reſultat dieſer Reviſion war: daß Livland auf 6236 Haken, von denen nur 1021 Eigenthum des Adels verblieben, ges ſchäßt, mithin die bis. dahin nach der Reviſion von 1641 geltende Hakenzahl um 1893 Haken vermehrt ward,
3


