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und die Güte des Bauerlandes zu berückſichtigen, dä der Gutsherr für die von ſeiner Bauerſchaft, nach de; ven Haken: Anſchlag zu leiſtenden öffentlichen Abgaben, ohnehin haften miſſ 3
So ward denn nun eine Hakenberechnung geſchafs fen, welche ſich nicht bloß auf den Flächen/ Inhalt, ſondern auch auf die Güte des Bodens gründen ſollte, Indeſſen war es nicht Humanität, nicht Mitleid mit dem ärmlichen Zuſtande des Bauern, dem die übrigens billige Landtaxe ihre Entſtehung verdankte,"Ware ſie aus der Ueberzeugung entſprungen, daß ein gerechtes Berhältniß zwiſchen den Leiſtungen des Bauern und dem von ihm benulßten Grund und Boden ſtatt finden müſſe, dann hätte ſie== wie in ſpäteren Zeiten geſches hen=- allgemein geltend, auch bei Privat: Gütern Anwendung finden müſſen. Hier haftete der Grund? herr aber ohnehin für die auf die geſteigerte Hakenzahl laſtenden Abgaben; der Zweck wurde erreicht, und mehr beabſichtigte man nicht, Wahrhaft thätige Fürſorge für das Wohl der Unterthanen blieb den Machthabern ſremd. Fünf Sechstheile der Provinz waren um dieſe Zeit durch Reductions?!, Liquidations? und Obſervationss Commiſſionen Domaine der Krone geworden, und da
die Pachtſumme, für welche man einen Theil dieſer


