ard
TI3
=- ohne, die Ausſaat zu rechnen=- bedürften. Da nun die durchſchnittliche Erndte nur zu: 3 Korn über die Saat berechnet werden könne, ſo gehöre zur Erzielung dieſes Ertrages ein Aer von 36 Tonnſtellen Ausſaat injedem Felde, oder von 108 Tonnſtellen in allen drei Fel? dern zuſammen. Wenn indeſſen das vorhandene gute Buſchland auch in Betracht kommen müſſe, und auf den Haken nicht mehr als 90 Tonnſtellen Feld im Gan- zen zu rechnen wären, ſo müſſe das Fehlende durch eben ſo viel(nämlich 9o Tonnſtellen) Buſchland, ergänzt werden, woraus hervorgehe: daß kein Reviſionshaken an Acker und gutem Buſchlande unter 1389 Tonnſtellen enthalten könne, welches denn auch ganz genau mit dem im Privilegio Sigismundi Auguſti feſtgeſeßten 66 baſtigen Haken übereinſtimme.
Dieſes Geſuch der Ritterſchaft ward nicht beach: tet, vielmehr wurde im Jahre 1683 die Aufmeſſung ſammtlicher Güter der Provinz, welche der neuen Re;
viſion zum Grunde gelegt werden ſollte, begonnen und
- 1687 beendigt. Schon die Eile, mit welcher dieſes
Geſchäft betrieben ward, läßt auf die Unvollſtändig: keit der Meſſung ſchließen, und wirklich ſahen die dazu verordneten Landmeſſer die Sache nur als Erwerbs; mittel an. Von der Größe und Güte der Länder war


