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Ueber ehemalige und jetzige Behandlung eines livländischen Hakens und die verschiedenen Hakenrevisionen / von Heinrich v. Hagemeister
Entstehung
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Der Hägerhufe ſollte, nach einer Urkunde vom Jahre 1260, dreizig Seile lang und eben ſo breit ſeyn, das zum Feldmeſſen gebräuchliche Seil äbeeas Ruthen, jede zu 8 alten kurzen Ellen(nach ißigem Maaße 14 Fuß 10 Zoll rheinländiſch) enthalten, woraus denn hervorgeht: daß der alt- pommerſche Morgen 1500 []Ruthen umfaßte, Vergleicht man dieſe Angaben mit der alt; livländiſchen Land Elle, derſelben, die wir ißt unter dem Namen der ſchwediſchen Elle kennen, ſo wird erſichtlich: daß ein ſolcher Morgen 6 unſerer Tonnſtellen(zu 14000[|]Ellen) der Landhufe, oder" Mmanusus theutonicus alſo 180 derſelben betrug, ein Ver? hältniß, auf welches noch ſpäter verwieſen werden wird.

Mogte nun gleich ein alt! hergebrachtes Recht auch - für Livland beſtimmt haben, was zu einem fröhnenden Dakenpfluge oder Haken gehöre, ſo iſt es doch begreif; lich: daß in einem Zeitalter, wo bloß das Recht des Stärkeren galt, und dex Bauer im ſtrengſten Sinne des Wortes leibeigen war, er ſich auch mit dem Lande begnügen mußte, welches ſein Herr ihm zur Nukßung anwieß, und dafür zu leiſten gehalten war, was diefer begehrte. Von einem Rechtszuſtande konnte nicht mehr die Rede ſeyn, ſeit jeder Widerſtand gebrochen, und der