338 Von der nachhaltigen Jagdbenubßung,
Zweytes Kapitel, Von der nachhaltigen Jagdbenußung.
Ueber die nachhaltige Jagdbenußung habe ich im dritten Haupttheile, worin die Wildzucht abgehandelt worden ist, schon so viel gesagt, daß es überflüssig seyn würde, alles dieses hier zu wiederho- len. I< habe dort gelehrt, wie man einen Wildstand oder ein Geheege bis zu einer gewünschten Stärke brin- gen kann, und habe zugleich auch angegeben, wie viel davon jährlih abgeschossen werden darf, oder wie viel Stücke nach Endigung der Schieszeit zur Nach- zucht übrig bleiben müssen, Diese Regeln, und die im
vierten Haupttheile vorgetragenen Gegenstände.
des Jagd-S<ußes-- womit die, im vorigen Kapitel abgehandelten, Gesetze in Betreff der S< ie 8- zeit in genauer Verbindung stehen... darf man nur genau befolgen, so wird man wegen der Nachhals- tigkeit der Jagdbenußzung nicht die mindeste Gefahr laufen, und den möglichen Ertrag der Jagd ganz nach Willkühr zu dirigiren im Stand seyn.
Drittes Kapitel, Vom weidmännischen tödten des Wildes.
Um das zur Benußung bestimmte Wild in unsere Gewalt zu bekommen und zu tddten, gibt es, wie
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