534 Von der Jagenszeit.
6) Die Kenntniß, das Haarwild na< Weid» manns-Gebrau<h zu zerwirken, oder zu nreifen:
-) Die Kennutniß, das eßbare Haarwild res» gelmäßig zu zerlegen:
8) Die Kenntniß, die Häute und Bälge gel drig zu couserviren, und zum Handel zurecht zu machen, und
9) Die Kenntniß, den Gelderlds aus dem Wilde ordnungsmäßig zu berechnen.
Erstes Kapitel, Von der schiklichsten JagenSzeit«
C
Es gibt Jahreszeiten, wo 28 theils die Achtung, die man zuweilen auch den Thieren sc<uls- dig ist, theils die Schonung der Fluren, und theils das eigene Interesse erfordert, die Jagd auf diese oder jene Thierart ganz einzustellen, oder sie nur mit mdglichster Einschränkung zu treiben,== Gegen die feineren menschlichen Gefähle ist es nehmlich, wenn man mißliches Wild zu einer Zeit erlegt, wo es trächtig ist, oder brütet, oder Junge hat, vie sich nach dem Verlust der Mutter nicht ernähren können, und oft erbärmlich umfommen müssen. Gegen die schul: dige Achtung für fremdes Eigenthum ist es aber, wenn man bey Ausübung der Jagd die Fluren beschädigt, und gegen das eigene Interresse streitet es, wenn man
| 3) Gellt
|
Bild zu? ingeren
uch in 10?
ß zeit, meh 7
geschrieben" zm aber 19 4ad es[oh
(m
1) Hi"(1 Septen?! 2) Gpielst! ul),(19 4/ Qellt/vv “ IS 4) Ute ZES | Nite wS | Golla ein S4 so soltabgs fir Epist | b)'n 1). vinh 56 fung Sui 2) Ottiy 34 tien" berg;
31 [Ahe 4


