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Abſchaffung der drüFendſten Rechte der Leibherrſchaft. Probenächte der deukſchen Bauermädchen.
6. 108. Abnahme der gutsherrlichen Willkühr in Abſicht der Ent: ſezung: und“ Belaſtung ihrer Bauern. Der Gutsherr bleibt Grundeigenthümer und der Bauer befommt ein erb- liches Benußungsrecht.
-= 109. Rechtlicher Begriff eines Bauergutes. Große Mannige- faltigkeit der Natur und Beſchaſſenheit derſelben.
Zweiter Titel. Von den verſchiedn..Gattungen der Bauergüter.
CS. 110. Cammer- Edelmanns- Kirchen- und Klöſterbauergüter. Vollhöfe."Halbhöfe. Köthergüter. Wohnungen der Brink- ſißer, Neubauer. Veranlaſſung zu verſchiedenen Benen- nungen der Bauergüter. Der bloße Name hat keinen Ein- fluß auf ihre rechtliche Beſchaffenheit.
=-="LIT. Bauerlehen.“ Zins- und Erbenzinslehen.
-- 112. Erbenzins: oder wahre Emphyteutgüter. Nußbares Eigenthum und Beſchaffenheit derſelben.
-- 113. Eigentliche deutſche Zins- und Erbenzinsgüter. Grund« zinspflicht.
-- 114. Meiergüter.
--- 115. Scillingsgüter«
== 116. Erbpachtgüter.“ Erbleihen.
-- 117. Laßgüter.
== 118: Landſiedeleigüter.
-- F19. Meierdings: Probſidings- Voigtdings- Freidings- und Hägergüter.
-- 120. Curmedialgüter.
-- 121. AFergüter.- Kotſaſſengüter. Brinfſißereiguüter,
-- 122. Wüſte Bauergüter.
=. 123. Scarfrichterei:. Waſenmeiſterei- Cavillereigüter. Hen- ferlehn. Galgenlehn.


