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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
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XX INDE bt

Abſchaffung der drüFendſten Rechte der Leibherrſchaft. Probenächte der deukſchen Bauermädchen.

6. 108. Abnahme der gutsherrlichen Willkühr in Abſicht der Ent: ſezung: und Belaſtung ihrer Bauern. Der Gutsherr bleibt Grundeigenthümer und der Bauer befommt ein erb- liches Benußungsrecht.

-= 109. Rechtlicher Begriff eines Bauergutes. Große Mannige- faltigkeit der Natur und Beſchaſſenheit derſelben.

Zweiter Titel. Von den verſchiedn..Gattungen der Bauergüter.

CS. 110. Cammer- Edelmanns- Kirchen- und Klöſterbauergüter. Vollhöfe."Halbhöfe. Köthergüter. Wohnungen der Brink- ſißer, Neubauer. Veranlaſſung zu verſchiedenen Benen- nungen der Bauergüter. Der bloße Name hat keinen Ein- fluß auf ihre rechtliche Beſchaffenheit.

=-="LIT. Bauerlehen. Zins- und Erbenzinslehen.

-- 112. Erbenzins: oder wahre Emphyteutgüter. Nußbares Eigenthum und Beſchaffenheit derſelben.

-- 113. Eigentliche deutſche Zins- und Erbenzinsgüter. Grund« zinspflicht.

-- 114. Meiergüter.

--- 115. Scillingsgüter«

== 116. Erbpachtgüter. Erbleihen.

-- 117. Laßgüter.

== 118: Landſiedeleigüter.

-- F19. Meierdings: Probſidings- Voigtdings- Freidings- und Hägergüter.

-- 120. Curmedialgüter.

-- 121. AFergüter.- Kotſaſſengüter. Brinfſißereiguüter,

-- 122. Wüſte Bauergüter.

=. 123. Scarfrichterei:. Waſenmeiſterei- Cavillereigüter. Hen- ferlehn. Galgenlehn.