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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
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XVIII
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XVIII JüäHaur tr

dienſtes- zum religioſen Gebrauche und zum kirchlichen Aufwande- DOberauffſicht über die Kir<hengüter. Boer: äuſſerung derſelben. Verjährung.

. 99"Kapellen. Erhältung derſelben und der geiſilihen Ges bäude. Filialfirc<en. Patronatrechte.

-- 91. Kirchenſtühle.. Erb- und Perſönlichekirchenſtühle. Fax milienſtühle. Löſung und Beweinkaufung derſelben.

-- 92» Kirchhöfe deren: Anlgge: und Unterhaltung. Policey- aufſicht über die Todtenä>er und Begräbnißgewölbe.

-- 93. Verſchiedene Arten. der geiſtlichen Güter und Eintünfte.

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Sechſtes Kapitel.

Won den Gemeindegütern, deren Benußung, Aufhebung

und Theilung.

6. 944. Gomeindez"Gemeinheit, Univerſitas 818. moraliſche Per- ſon' betrachtet." Syndicus! Gemeindecaſſe-"Dovfsyiatu: tem.- Bauernföhren. Geweinheitsgerichtsbarteit. Ge- meindebeſchlüſſe.:

- 95. Gemeindevermögen."Patrimonium der Gemeinde; arca comitunis.»" Benußung des: Gemeindevermödgens. Be- griff eines wirklichen Gemeindegliedes.

---'96. Verwaltung der Geomeindegüter«i- Gemeinderechnung und deren Ablage. Oberaufſicht der Landespolicey über die Benußung und den Gebrauch der Gemeindegüter.

=- 97. Gemeindegüter werden den Gütern. ders Minderjährigen gleichggachtet: Veräuſſerung und. Verpfändung derſelben. Jus Singulorum.

-- 93, Gemeinweiden, Viehweiden, Allmanden. Sind nicht ſtets ein Eigenthum des Landesherrn, oder deſſen Rentfammer. Entſtehung der Acerſtreifen. Umfang einer. Feldmark.

== 99+ Aufhebung und Theilung der Gemeinheiten. Generelle unz ſpecielle Theilung. Berkoppelung. Cin jeder muß bei der lez. tern das Seinige in quali et quanto wiedererhalten. Recht- Jicher Begriff der Gemeinheiten und Allmanden! Grundei- genihum derſelben umd wem es im Zweifel zuſtehet.

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