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dienſtes- zum religioſen Gebrauche und zum kirchlichen Aufwande- DOberauffſicht über die Kir<hengüter. Boer: äuſſerung derſelben. Verjährung.
. 99"Kapellen. Erhältung derſelben und der geiſilihen Ges bäude. Filialfirc<en. Patronatrechte.
-- 91. Kirchenſtühle.. Erb- und Perſönlichekirchenſtühle. Fax milienſtühle. Löſung und Beweinkaufung derſelben.
-- 92» Kirchhöfe deren: Anlgge: und Unterhaltung. Policey- aufſicht über die Todtenä>er und Begräbnißgewölbe.
-- 93. Verſchiedene Arten. der geiſtlichen Güter und Eintünfte.
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Sechſtes Kapitel.
Won den Gemeindegütern, deren Benußung, Aufhebung
und Theilung.
6. 944. Gomeindez"Gemeinheit, Univerſitas 818. moraliſche Per- ſon' betrachtet." Syndicus! Gemeindecaſſe-"Dovfsyiatu: tem.- Bauernföhren. Geweinheitsgerichtsbarteit. Ge- meindebeſchlüſſe.:
- 95. Gemeindevermögen."Patrimonium der Gemeinde; arca comitunis.»" Benußung des: Gemeindevermödgens. Be- griff eines wirklichen Gemeindegliedes.
---'96. Verwaltung der Geomeindegüter«i- Gemeinderechnung und deren Ablage. Oberaufſicht der Landespolicey über die Benußung und den Gebrauch der Gemeindegüter.
=- 97. Gemeindegüter werden den Gütern. ders Minderjährigen gleichggachtet: Veräuſſerung und. Verpfändung derſelben. Jus Singulorum.
-- 93, Gemeinweiden, Viehweiden, Allmanden. Sind nicht ſtets ein Eigenthum des Landesherrn, oder deſſen Rentfammer. Entſtehung der Acerſtreifen. Umfang einer. Feldmark.
== 99+ Aufhebung und Theilung der Gemeinheiten. Generelle unz ſpecielle Theilung. Berkoppelung. Cin jeder muß bei der lez. tern das Seinige in quali et quanto wiedererhalten. Recht- Jicher Begriff der Gemeinheiten und Allmanden! Grundei- genihum derſelben umd wem es im Zweifel zuſtehet.
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