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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
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XVI
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B[ 0,04:.60.4..0.2:5 Th 6,61 Von den landwirthſchafilihen Rechten und Verbind- lichfeiten, in näherer Beziehung auf Güterbeſiß, Wirth-

ſchaft, Ackerbau und Wiehzucht.

Er. 01028, BD: u"'<.

Von den verſchiedenen Arten der Landgüter, deren Theilen und damit verknüpften Rechten und Verbindlichkeiten überhaupt.

Erſter Abſchnitt.

Bon den verſchiedenen Gattungen der im Allgemeinen.

Landgüter

zutes. Vollſtändige

5. 73. Begriff eines Lands Vollſt dige; freie und pflichtige Landgüter. Arten

Landwirthſchaftsfähigkeit.

Erſtes Kapitel.

Von den Allodial- und Lehngütern.

Begriff eines Allodialgutes.3>Allodien ſind älter als die Lehen. Unterſchied von Stamm- und Fideicommißgütern. -- 75. Allgemeine Stammgutseigenſchaft in ältern Zeiten. De-

ren Abfommen durc< den Gebrauch. desrömiſchen Rechts.

ß. 74.

Beweis derſelben. Natur der Stammgüter.

=- 76. Lehn.. Lehnsverbindung. Lehnsnexus. Beneficien. Ur- ſprung d der Lehnsverfaſſung und deren Ausbreitung. Ge- gebene und aufgetragene Lehen.

-- 77. Weſentliche StüFe eines Lehns. Gewöhnliche Eigen:

Eigentliche und uneigentliche Lehen. Ritterlehen. Birgel und

ſchaften derſelben. Infeudation. Inveſtitur. Bauerlehen.

78. Nachſuchung der Belehnung und Lehnsmuthung. Exr- werb des Lehns durc< Verjährung.

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