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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
Entstehung
Seite
XIV
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XIV Jm. abt

Viertes Kapitel. Von den Hausgenoſſen der Landbewohner.

Erſter Titel: Von den Altentheils- oder Auszugsleuten.

6. 56. Altvaterrecht. Altentheilsleute ſind keine eigentlichen Ge- meindeglieder. Uebergabe der Güter vertritt die Stelle der Erbfolge.

-- 57. Altentheil, Leibzucht. Wer ſolche fordern und deren Größe beſtimmen kann. Iſt eine Reallaſt. Eigenes er- worbenes, oder vorbehaltenes Vermögen des Leibzüchters.

UKE AR ZWEHAE Von den Dienſtboten und Geſinde.

CG. 58. Eigentliches Dienſtigeſinde. BVBerwalter. BVerganlaſſun: gen des heutigen Geſindeweſens.

-- 59. Miethgeld- Geſindepfennig..Geſindeordnungen.

-- 60. Wiedervermiethung. Rechte und BVerbindlichkeiten der Herrſchaften und Dienſtboten. Züchtigungsre<t. End- ſchaft des Dienſtcontracts.

Dritter Titel. Von H&äuslingen und Miethsleuten. C. 61. Einlieger. Häuslinge. Handfröhner. -= 62. Recht zu deren Aufnahme. Policeyrüdſichten bei der Re: ception derſelben. --= 63. Schußgeld. Handdienſte. Dienſtgeld der Häuslinge. Sie haben keinen Antheil an den Gemeindevortheilen und Laſten. Fünftes Kapitel. Von den Hirten.

C. 64. Nothwendigkeit der Hirten. Befugniß, einen, eigenen Hirten zu halten. Gemeinde: und Privathirten. Sind dem Geſinde beizuzählen.

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