Eifleden,
Amts: tw: Fis
nungen, eldimarf.
mtern
öhaltern,
ing und
ſſte und ngelder. nd Ent
y,
;befyzniß
iſter und
giſtratut« , Oefan* pfmeiſiet,
<< 5
M 0a As XI
Drittes Kapitel. Von den Gemeindevorſichern und Gemeindegeſchwornen.
C. 24- Gemeindevorſteher, Heimbürgen, Rathleute, beſorgen die Angelegenheiten der Commune. Wahl und Tüchtigkeit derſelben.
-- 25. Amtsverrichtungen der Gemeindegeſchwornen. Werden als Curatoren der Gemeinde betrachtet.
-- 26. Beſtellung eines Syndicus. Beſichtigungen und Taxa- tionen- welche die Gemeindevorſteher verrichten.
Viertes Kapitel. Von den Aerzten, Wundärzten und Hebammen auf dem Lande.
C. 27. Die Anſtellung derſelben geſchiehet vermöge der Oberlan- despoliceyaufſicht. DQuadſalber und Geſundheitszerſtöhrer. Hebammen beſtellt die Gericht3obrigkeit, ohne Concurrenz des Ortsgeiſtlichen.
Fünftes Kapitel. Von den auf dem Lande wohnenden Forſt- und Jagdbedienten.
G. 28. a. Forſthoheit. Forſtbeamten, Obere und Untere.
-- 23. b. Aufſicht der obern Forſtbeamten in Dienſtſa<gen. Ob» liegenheiten der untern Forſtbedienten. Forſtverbrechen und Waldfrevel. Pfandgeld für die Forſtbedienten.
== 28. 0. Forſtſahen. Unterſchied von Jagd- und Wildſachen. Jägereibediente. Scießgeld. Jäugerrecht.
-- 28, d. Gerichtsſtand in Civilſachen. Behörden in Dienſtſachen.
Dritter Abſchnitt. Bon den Perſonen, welche in geiſtlihen Aemtern auf dem Lande ſtehen.
Erſtes Kapitel. Von den Predigern. 5. 29. Prediger, Pfarrer. Eingepfarrte, Pfarrkinder, Kirch: ſpielsverwandte. Pfarrecht. Conſiſtorial- und Patronat: pfarren,


