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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
Entstehung
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Vorrede VII

güter und einiger andern Rechtsmaterien, nament- lich in der Lehre von den Verträgen und Contracten, auf allgemeine Grundzüge, und in Hinſicht der leztern beſonders nur auf Vorſichtsregeln, beſchränken zu müſſen glaubte. In der von mir angeführten Litera- tur kann man jedoch weitere Auskunft finden, wenn man ſich über den einen oder andern Gegenſtand aus- führlicher unterrichten will.

Von Mängeln iſt dieſe Arbeit gewiß nicht frei. I< fühle dies ſelbſt ſehr lebhaft. Aber, wenn einſichtsvolle Landwirthe, für welche das ge genwärtige Werk zunächſt mitbeſtimmt iſt, hin und vieder darin Belehrung finden, ſo halte ich meine darauf verwendeten Bemühungen doch nicht für ganz verlohren. Ausſtellungen und Verbeſſerungen werde ich dankbar annehmen und bei einer neuen Auf- lage=- falls ſie dies Buch erlebt-- gern benußen.

Sollte man übrigens eine Sammlung angemeſ- ſener Muſter über landwirthſchaftliche Contracte, Verträge und damit verwandte Gegenſtände, vorzüg- lich in Hinſicht auf zweckmäßige rechtliche Formen und Cautelen, wünſchen und zur Wollſtändigkeit dieſes Werks nüzlich achten, ſo bin ich geneigt, der- gleichen in einem beſondern Bande annoch künftig zu liefern.

Die Verfertigung des vollſtändigen Regiſters hat der hieſige geſchickte, durch verſchiedene Schrif- ten bereits rühmlich bekannte, Juſtizeanzleiauditor, Herr Doctor Friedrich Ziegler, gütigſt über- nommen.