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andern Gebäuden, welche keine eigentliche Mit- telwände haben, als bey Kornmagazinen, durch ſogenannte Unterzüge. Man verſteht hierunter ein unter die Balken gezogenes Holz, ein Räh m- Nückoder Träger genannt, welches durch un- tergeſtellte Stiehle oderStänder getragen wird. (In ſeltenen Fällen werden die Balken an und für ſich, und um ſelbſt auch wohl andere darauf zu ſtellende Laſten ohne Unterſtützung zu tragen, dadurch verſtärkt, daſs man zwey Balken mit fſägetormigen Einſchnitten auf ein- ander verbindet, und mit eiſernen Bolzen befeitiget, wel-
che verzahnte Träger oder verzahnte Balken heiſſen.)
Man iſt nicht jederzeit auf den ſoliden Bau der Mittelwände und der gedachten Unterzüge, beſonders durch gehörige Untermauerung derfſel- ben, aufmerkſam genug, da ſie doch das Mehreſte tragen müſſen; von dieſer Unterlaſſung rührt mehrentheils der Ruin der Gebäude her.
Es muſs alſo als eine Hauptregel angenom- men werden, daſs kein Balken, oder ein ande- res horizontal liegendes Holz auf weiter als 16 Fuſs ununterſtützt liege. Hieraus folgt, daſs Ge- bäude, bis zu 32 Fuſs tief, einen, und daſs Gebäude von mehrerer und bis zu 48 Fuſs Tiefe, zwey Unterzüge haben müſſen; ferner, daſs wiederum das Rähmſtück oder der Träger, alle 16 Fuſs höchſtens, durch einen ſtarken und be- londers gehörig untermauerten Ständer, unter- Mützt werden müſſe, wobey noch Stützbänder an« zubringen ſind.
(Bey ſehr belaſteten Gebäuden, als bey Kornmagazinen und dergleichen, müſſen die Ständer noch näher beyſammen
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