290 Forſiwirthſchaft,
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3) Culturfoſten, Grabenräumung u. ſ. w.:
4) Die Grundſteuern ſind gewöhnlich in venen bes Guts über» haupt begriffen.-
Wenn man auf dieſe Art den Ertrag des Forſtes unterſucht hat, wie er ſich nach ſeinem gegenwärtigen Zuſtande und der bisherigen Wirthſchaft darſtellt, ſo iſt auch noch zu beachten, in wiefern die Ausführung einer Speculation möglich iſt, wo» durch) die Wirthichafi für den Beſitver einträglicher gemacht wer: den kann, als bjöher,.
Es kommen dabey zur Sprache:
a) Die„Holzbeſtände, in wiefern davon gleich mit Vortheil mehr verfauft werden kann, als der nachhaltige Abgabeſat der bisherigen'Wirthſchaftsführung erlaubt, ohne deßhalb die Nachhaltigkeit überhoupt zu gefährden.;
b) Die Möglichkeit des Abſaßes,.
c) Die Servituten, da die Wirthſchaft ſich immer in den Schranten halten muß, daß die Berechtigten nicht verlet! werden,;
Das oben gegebene Beyſpiel wird geeignet ſeyn, dieß näher zu erläutern,
Die Bruttorente für verkauftes Holz wäre nach den Holz: beſtänden:
17 Klftrn. Nubholz 3.4 Thlr,= 68 Thlr,
156x Klftr. Brennholz a 2 Thlr.= 313= 164 Scho Reigho!z a 1 Thlr.= 164-
545. Thlr, Davon gehen ab: Beſoldung: 020. 2554100561, Culturkoſien. 4 Ä 45- Summa 4145 Thlr. Bleiben 400 Thlr. zu 5 Proc. zu Capital erhoben= 8000 Thlr,
An haubarem Holz von 100 Jahren und darüber ſind vor- handen in Figur 1 und 5. 3000 Klftrn., und zwar 300 Klftrn. Bau- und Nutholz, 2700 Klftrn, Brennholz.= Es iſt kein Hinderniß/ vorhanden, ſie einzuſchlagen, da kein Bauholzſervi- tut auf dem Forſte laſtet, das Gut vielmehr fzeyes Bauholz aus den Staatsforſten erhält, auh die Weideberechtigung einer ungewöhnlichen Einſchonung kein Hinderniß entgegen ſtellt.
Wird das Holz verkauft, ſo erhält man eine Einnahme von
für 300 Klften. Nuvho!lz a 4 Thlr.= 1200 Thlr, 2700 Kiftrn. Brennholz a 2 Thlr.= 5400= ; 6600. Thlr. Die man jedoch wegen möglicher Ausfälle u. ſ. w. nur zu 5000 Thlr. berechnet,
Wird dieß Holz weggenommen, ſo bleibt die ſpätere Maſſe der Holzung zwar unverändert, indem das 60jährige Holz ſo- gar einen größern Durchſchnitt8zuwachs giebt, als das jebßige alte Holz, aber auf einen Nutholzverkauf iſt dann nicht mehr zu rechnen.
Der Etat wird dann ſeyn:!
173x Klftrn, Brennholz 3 2 Thlr,= 347 Thlr. 164 Scho Reigholz 3 1 Thlr-= 164= ; 511 Thlr,
reines Holzgeld,
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