tem
67
Bei freiem Salzhandel wird hier das Salz, ſelbſt wenn die Kaufleute ſtatt des vormaligen Zolles von 4 Rthlr. 44 Gr. pro Laſt, d. i. pro 18 Tonnen, 8 Rehlr. geben ſollten, wobei die Staatsfkaſſe we- nigſtens 40,009 Nthlr. einnehmen würde, doch weit wohlfeiler ſeyn, als es jest hier iſt, oder als es in Liebau und Riga(zu- mal bei dem dortigen Zoll) ſeyn kann.
Das wohlfeilere Salz wird machen, daß es tiefern und weitern Abſaß im ruſ- ſiſchen Polen(ſo wie vormals), bis nach Weiß- und Schwarz- Rußland hin, finden wird, daß folglich eine viel größere Menge von Produkten ſelbſt aus tiefern Gegenden herfommen wird. Allie die ſchönen Haufe, Flachs und Leinſaat, die jekt aus Szamei- ten nach Liebau gehen, werden dann wie- der hieher gehen, wie ſie vor Errichtung des Salz- Monovols hieher kamen.
Der natürliche Unterſchied des Leverpo- let und des Seeſalzes macht, daß erſteres zum Regale für Südpreußen benußt wer- den kann, ohne daß Kontrebande möglich iſt.
Man laſſe die Sozietät ohne Monopol fort beſtehen. Das iſt die rechte Probe.
E 2


