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des Frachtenverkaufs ausdrücklich angelegt zu haben. erklärt, müſſen die daraus noth- wendiger Weiſe. erfolgenden Verwirrungen und Nachtheile für den geſammten See-
"handel! der beiden Städte gefährlich, vol-
(ends aber inſonderheit für Königsberg höchſt verderblich-. ausfallen, welches leßtere wir nicht umhin können, hier noch einmal aufs faßlichſte aus einander zu ſeken.
Die Spediteurs nehmlich ,- welche das dem geſammten Handel. ganz entgegenge- ſebte Intereſſe haben.; wo möglich, alle in
Pillau anfommende Schiffe von der Hin-
auffahrt nach den beiden Städten abzuhal- ten""werden eben an der Befugniß zu Frachtſchließungen das wirkſamſte"Mittel
„in Händen. haben, ihre Abſichten nach
Wunſch auszuführen. Sie werden alfo,
- wann ſolche für ſie beſonders günſtige Zeit- ſäufte, als zuleßt erwähnt worden, eintre-
ten, ſämmtliche im Gemeinhafen ankom- mende Schiffer'aufrälle Weiſe zum Da- bleiben zu vermögen ſuchen 3" um ſowohl durch Frachtſchließungen, die ſie mit ihnen
„machen“ könnten; die. Courtage, als
auch durch die Speditionsgeſchäfte, weiche ſodann Statt haben müßten, die Provi- ſion zu verdienen: zu welchem. Abſichten


