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fuhr durch Ein Thor erhielten ,- und nun die an. dem einen, etwas weiter entlegenen und minder zugänglichen, Markte wohnen-- den Kaufleute, wegen dieſer Beſchaffenheit ihres Marktes, darauf beſtünden, Verkäu- fer am Thore zu halten, und ſich.deshalb unabläßig. auf ihre natürliche Freiheit be- riefen, mit der Erklärung an die Kaufleute
des andern Marktes, ſich nach, Belieben
gleichfalls eben derſelben Perſonen zum Verkauf bedienen zu können, mittlerweile daß dieſe Perſonen, aus unveränderlichen Urſachen, ungleich mehr dem einen Markte als dem andern zugethan wären, und nicht anders, als auf Koſten der beiderſeitigen Kaufmannſchaft ſowohl, als des Publici, ihren Verkauf treiben könnten. In der That, wenn Elbing verlangt., daß'die Pillauer Spediteurs, welche am Gemein- hafen wie am Thore ſtehen, mit den da- ſelbſt einkommenden Schiffern, welche ſonſt nach den Börſen von Elbing und Königs- berg, als nach Märkten, hinauf gehen wür- den, Frachten zu ſchließen befugt ſeyn ſol- lenz- ſo kann es damit, nach der Natur der Sache, nichts anders verlangen, als die ungerechte und gemeinſchädliche Erlaub- niß, in Anſehung des Frachtenhandels, eine


