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geſchräubter Jahrs- Pächter auf das Beſte fei- nes Verpächters" viel Achtſamkeit wenden wird, wenn ſein eizner Vortheil nicht mehr damit ver/ bunden iſt, ſo thut man, meiner Meinung nach, nicht wohl, eine bloße Jahrs- Pacht auf das höchſte zu treiben. Gin bündiger Contract' iſt die einzige' Schußwehr gegen die üble Folge einer zu ſehr geſpannten Pacht. Zeit- Pacht"ift, wie bereits bemerkt worden, in dieſer Gegend nicht ſehr gebränchtlich. Jh kenne nur ein Land- gut,: welches einer ſchottiſchen adelichen Familie gehört, wo ſie eingeführt iſt, und die'mehreſten Verpachtungen, wie ich glaube, auf 14 Jahre laufen. S3
Die Contractspunkte gehören nicht durchgän- 9i9 zu den beſten. Indeſſen zeigen einige man- <e Beſonderheiten, andere viel Ueberlegung. Sie geben eine Ueberſicht der Bewirthſchaftungs- art dieſes Guts ſowohl, als der ganzen Gegend. Gegen einige würden rechtſchaffene Pächter man- <es einzuwenden haben, dagegen andere Be- ſtimmungen haben, die zur Erhaltung des Guts ſehr dienen, ohne für den Pächter läſtige Ein- ſchränkungen zu enthalten.
Zeit-Pächte werden von Jahr zu Jahr noth- wendiger und ich wünſchte daher die Pacht- Bedingungen verſchiedener Gegenden anführen zu
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