18 einiges Eigenthum, und der Erzbiſchof hat in der Marſch ein berrächtliches Gut.
. Herr William St. Quintin hat bei ſeinem Schloſſe Scampton eine ſtarke:Beſißkung, und verſchiedene andere CEdeileute haben theils Wohn- ſiße, theils bloße Ländereien in dieſem Thale.
' Der größte Theil des Landes gehöret, wie oben erwähnet, Freyſaſſen( Yeomen), und man wird in England nicht leicht eine Provinz fin- den, wo dieſes ſo häufig der Fall iſt. Die Stadt Pickering giebt hievon ein auffallendes Beiſpiel. Es ſind daſelbſt an 300 Eigenthümer (free-holder), die größtentheils ihre eigne kleine Erbgüter bewohnen. Viele von dieſen ſind vom Vater auf Sohu in der Familie des erſten Ankäufers geblieben. Noch hat es keinem aus den vornehmſten Familien uad nur ſelten einem Edelmanne geglückt, in dieſem Kirchſpiele Fuß zu faſſen. Iſi es ja geſchehen, ſo hat die Gewohnheit, unter den jüngeren Sshnen und Töchtern die Ländereien zu theilen, die etwa vergrößerten Beſißungen in ihren urſprünglichen Zuſtand bald zurückgebracht, Jekßt beſißt im ganzen Stadtgebiet keiner ein Gut von 300 Pfand(2000 Thaler) Einkünften, obgleich dieſe Ländereien zuſammen, wenn die Pachtungen ge-


