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oder Summaviſcher Inhalt der; in dem Achten Bande der OECONOMIA FORENSIS abgehandetten Materien. Sem mamma ammmeaerenn== mu
Fortſezung des eilften Hauptſtükes. Von den wirchſchaftlichen Wahrheiten, welche fowohl den Oefonomen, als auch den Richtern und Rechtsconfulenten, wegen der beſimdg- - lichſten Erhaltung und Benußung der Waldungen» zu wiſſen nöthig ſind.
Sechſte Abtheilung. Von der beſten und richtigſten Abſchätzungsart der Waldungen, nach Verſchie- 7 denheit dcr darinn befindlichen Holzarten.
6. 853. Einteicung in dieſe Abtheilung, und was dabey vor Abſichten zum Grunde jegen. S. r. o 854. Von den verſchiedenen Fällen, in welchen eine Abſchäßung der Wäldex nöthig werden kann. S. 3,. - 855. Warum eine richtige Taxe der Waldungen weit mehrern Schwierigkeiten, als beyandern Grundſtücken, unterworfen iſt. S. 5.: - 856. Daß. demohnerachtet bey dieſen Taxen bisher ſehr leichtſinnig, und faſt ohne alle Grundſäße verfahren worden. S. 4.. ZU 8 857. Vön einigen Hauptſäßen,“welche bey' den Holztaxen, wenn fie richtig und zuverläßig ausfallen ſollen, zum Grunde geleget werden müſſen, und nach wel- Gen vs* hierunter zum Vorſchein gekommene Taxvorſchriften zu prüfen 6. 858.


