Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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538 Eilftes Hauptſtück,

Am meiſten ſtehet dieſes auf denjenigen Landgütern zu befürchten, wo auch ſelbſt die Bauern ein gegründetes Recht, in den herrſchaftlichen Wäldern Streu rechen zu dür- fen, vor ſich haben, indem deren Ueberzeugung von dem Ungrunde ſolcher Vorurtheile doppelt ſchwer, und öfters wohl gar unmöglich fällt.

Auch haben ſie wirklich, davon gänzlich abzuſtehen, wenigere Urſachen, als-die Herrſchaften und-Eigenthümer der Wälder ſelber.

Bey der Schädlichkeit des Streurechens liegen eigentlich drey Haupturſachen zum Grunde:

I. Das Verderben des Holzes. 2. Die Zerſtöhrung der Hütung, und 3. daß der Streudünger an und vor ſich weitſchlechter, als der Strohdüngeriſt.

Die beyde erſte Urſachen ſind dem Bauer, wie ſchon oben betzerket worden, ſehr gleichgültig, und ſie können auch daher keinen Bewegungsgrund, warum er ſich des Screurechens in den herrſchaftlichen Wäldern gänzlich enthalten ſollte, abgeben-

H Nur bloß die leßte Urſache bleibet übrig, um fie einem Bauer entgegen ſeßen zu nnen,. Allein daß ſolche bey-demſelben nur eine ſchlechte Wirkung thun werde/ ſiehet ein jeder von ſelbſt ein. Der Strohverkauf, den er durch das Streurechen möglich gemacht hat, wird einem nur auf das Sinnliche und Gegenwärtige ſehenden Bauer, viel zu ſehr am Herzen liegen, als daß er ſich, ſolchen der Einſtellung des Streurechens aufzuopfern, bereitwillig finden laſſen ſollte,-;| : Die Streue bekomme ich, wird er ſagen, in dem herrſchaftlichen Walde umſonſt, warum ſollte ich denn das Geld, ſo ich vor das verkaufte Stroh einnehme, fahren laſſen, und dieſes Stroh zu einer Sache, die ich ohnentgeldlich und ohne Bezahlung haben Fann, verwenden?

Auch der größeſte Redner möchte wohl ſchwerlich einem überdem noh mit einem hartnäckigen Vorurtheil vor das Streurechen eingenommenen Bauer, dieſes ſinnliche Argument zu widerlegen, und ihn dem ohnerachtet von der Schädlichfeit des Streure- <ens zu überzeugen, im Stande ſeyn.

T 6. 8 IO: Daß jedoch durch öffentliche Landesgeſeze das Streurechen in den Wäldern ganz fäglich der: geſtalt, daß es weniger ſchädlich ſey, eingeſchränket werden könne«

Iſt ſolchemnach das Streurechen aus den Wäldern, beſonders aus denjenigen Wäl- dern, wo die Bauern ein Recht dazu haben, zu verbannen, wenige Hoffnung übrig, ſo bleibet es doch allemahl ein aufrichtiger und nothwendiger Wunſch, daß wegen dieſes Streurechens wenigſtens durc< öffentliche Landesgeſetze eine ſolche Grdnung einge führet werden möchte, wodurd dieſer zum offenbaren Verderben der Wälder gerei? <hende Gebrauch weniger ſchädlich gemacht würde,! 115

Es iſt dieſes ſo wenig unmöglich, daß es vielmehr ſehr leicht fallen wird, und demohnerachtet der bey dem Streurechen abgezielte Endzweck erfüllet werden fanne:

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