Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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Summariſcher Inhalt.

Die Bedeutung der Ausdrücke: Forſten, Waldungen und Heiden wird näher beſtimmt. S. 6.

Nähere Erklärung von dem Gebrauch des Wortes Forſt. S. 8.

Nähere Beſtimmung desjenigen, was in dieſer Abtheilung abgehandelt werden ſoll, und daß zwar, in Anſehung der Erhaltung und Anpflanzung der Wälder mit allen. Baumarten. einerley Grundſätze Statt finden, wegen ihrer Be- nußung aber ganz andere Maßregeln genommen werden müſſen, S. 8. Erſter Grundfſaß: vermöge deſſen theils nicht eher, als nach beſtrittenen Bedürfniſſen, zu einer-Holzveräuſjerung geſchritten, theils aber auch, nach Werſchiedenheit der Lage und Gegenden, die beſtmöglichſte Art dazu gewählt werden muß. S. 9.;

u SENS der Waldungen, und daß ſolche bloß ein Werk der Natux et). 2405:

Zweiter Grundſaß: daß neue Holzanbaue zwar nicht zu verwerfen ſind, die Hauptſache bey Erhaltung und Wiedererſezung der zu Grunde gerichteten IPälder aber der Natur überlaſſen, und derſelben darunter keine Hinderniſſe in den Weg gelegt werden müſſe. S. 11.?|? Dritter Grundfas: daß in allen Ländern für die Erhaltung des Brenn- Holzes die erſte und vornehmſte Sorge getragen werden mütſe. S. 12.. Wierter Grundſaß: vermöge deſſen ein jeder Guthsbeſißer ſowohl ſeine eige- ne, als auch ſeiner Unterthanen Holzconſumetion richtig beſtimmen, niemals an einen noHD ſtehenden Baum eher, als wenn kein Lagerholz mehr vorhanden iſt, die Art legen laſſen, auch für einen beſtändigen Vorrath von troffenen Breny- Holz ſorgen muß. S- 12. 55164.

Fünfrer Grundſaß: nach welchem diejenigen Holzarten, die außer der all- gemeinen, noch eine beſondere Beſtimmung haben, ohne die äußerſte Noth nicht eher zur. Feiterung genommen werden müſſen, als bis ſie zu ihrer beſon- dern Beſtimmung nicht mehr tauglich ſind. S- 34«+;

SedHster Grundſaß: daß die edlerxe Holzarten, fo wohl in Anſehung ih2 eer Erhaltung, als auch Benußkung eine doppelte Aufmerkſamkeit verdienen. S. 14.;

Verſchiedene Bedenklichkeiten wegen des zu unſern Zeiten in vielen Ländern ſo häufig getriebenen auswärtkigen Holzhandels.-S. 15. je Siebenter Grundſaß: daß, ſo lange nicht die Bewohner eines Landes ſeibit genugſames und überflüſſiges. Bau- und anderes nußbares Holz haben, fein aus wartiger Holzhandel zu verſtatten ſey-/ S. 17.

Achter Grundſasg: daß an den Orten, wo kein Mangel an Brennholz zu befürchten, die ſonit noch zu einem andern Gebrauch tütige Stämme, ſo baid ſie zu ihrer Wollſtändigfeit gelangt, weggenommen und verkauft werden müſſen. S. 18.:

Neunter Grundſaß: daßinwohl gepflegten Wäldern kein Rafſ-no< Lagev- Ho!z geduldet, ſolche auch von Doynen und anderm Strauchholz gereiniger werden müſſen« S,- 319» 8. 21.