Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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508 Zehntes Hauptſtü>.

Man nehme z.B. an, daß der Nachbar A gemeine Gränzhügel, der Nachbar B aber Pfähle zu Gränzmahlen angiebt.

- Nun werden bey Aufgrabung der von dem Nachbar A angegebenen Gränzhügel, noch hin und wieder Spuhren von Ziegelſteinen, Schmiedeſchlacken oder Kohlen, und Eyerſchalen gefunden.:;

Bey der Unterſuchung der von dem Nachbar P angewieſenen Gränze, findet ſich ebenfalls hin und wieder bey dem Nachgraben vermoderte Holzerde, welche wir oben mit zu den Merkmahlen einer mit Gränzpfählen beſeßten Gränze gerechnet haben.

Vor welchen von dieſen beyden Nachbaren waltet nun wohl, daß ſeine Gränze die richtige ſey, die meiſte Wahrſcheinlichfeit vor?

I< nehme keinen Anſtand, mich hierunter vor den Nachbar A zu erklären. Die in den Gränzhügeln vorgefundene Gränzſteine, Schmiedeſchlacken oder Eyerſchalen, gewähren deßhalb eine weit größere Wahrſcheinlichkeit, als"die bey dem Nachbar-B ange- kroffene Holzerde, weil jene an dem Ort; wo ſie befindlich ſind, von der Natur nicht her- vor gebracht werden, die Spuhren der Holzerde aber gar leicht von verfaulten Baumwur- zeln, oder andern durch einen ohngefähren Zufall unter die Erde gekommenen Holz, fFr- rühren fönnen.;

Die in den Gränzmahlen des Nachbaren A bemerkte Spuhren, können nur eine einzige Urfache ihrer Entſtehung haben, da hingegen man bey den auf der Gränze des Nachbaren B vorgefundenen Merkmahlen, mehrere dergleichen anzugeben im Stande iſt.

GEIE:

Wie hierunter von der Commiſſion zu verfahren ſey, went die Arten der Gränzmahle aus den alten Gränzreceſſen oder dem'Eingeſtändntß der Partbhen feſte ſtehen, und was ſie alsdenn beſonders bey den Gränzen, welche durch gemeine Gränzhügel be zeichnet gewefen, zu beobachten haben.

Stehet die Art der Gränzmahle, womit die ſtreitig gewordene Gränze bezeichnet geweſen, entweder aus alten Gränzreceſſen, oder aus dem Eingeſtändniß beyder Theile, feſte, ſo hat die Commiſſion hierunter ſchon wenigere Mühe, indem ſie ihr Augenmerk nur EE auf die Spuhren und Ueberbleibſel einer einzigen. Art von Gränzmahlen rich- ten darf. NEE

So viel nun die gemeine Gränzhaufen anbetrifft, habe ich bereits 8. 78., wo von" Renovation der Gränze gehandelt worden, bemerket, daß diejenige Hügel vor wahre Gränzmahle angenommen werden müſſen, in deren IJnwendigen ſolche Dinge, die an demſelbigen Ort ihr Daſchn nicht von der Natur haben können, vorgefunden worden.

Eben dieſer Saß findet auch alsdenn ſtatt, wenn von Unterſuchung einer durc die Länge der Zeit wirklich ſtreitig gewordenen Gränze die Frage iſt.

In dieſem Fall müſſen ebenfalls die von beyden Seiten angegebene Gränzhügel in der Parthen Gegenwart aufgegraben;- und, ob dergleichen Dinge darinn. vorhauden find oder nicht, genau erforſchet werden.:

Wie unglücklich ſind aber die Parthen, wenn die Commiſſarien darinn ſelber un- - einig ſind, und der eine dergleichen Spuhren. und Merkmahle in. den. aufgegrabenen: 00

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