Summariſcher Jynhalt. XIX
ſelben nach der Billigkeit nicht zu. andern Wirthſchaftsgeſchäften angehalten werden können. S. 239.
Ss. 927. Warum die Arbeiten der Unterthanen bey dem Gekreide- und Heuſammlen
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nicht ſüglich auf exwas gewiſſes feſtgeſezer werden können. S. 239.
928. Warum aber ſölches. bey dem Graben des Garkenlandes ſehr wohl möglich zu machen, und auch von vielem Nugen ſeyn würde. S. 239.
929. Daß ein Dienſtbothe ganz füglich dreyrheinländiſche Quadrafruthen in einem reinen und mürben Gartenlande zwingen könne, welches durch eine-angelegte nähere Berechnung erwieſen wird.'S. 240.
930, Daß aber diefes Tagewerk in einem quecFigten Garfenlande nuv auf die Hälfte zu ſeen ſey. S- 240.
931.“Warum bey dem Beha&en und Behäufeln der Garfenfrüchte, und allen übri- gen Gartenarbeiten, den Unterthanen erwas gewiſſes zum Tagewerk zu beſtim- men, nicht wohl möglich ſe)- GS. 241.
932. Auch bey Aufräumung und Ausbeſſerung der alren Graben, findet die Feſtſek- ung eines gewiſſen Tagewerkes vor die Dienſtleure nicht. ſtatt. S. 242.
933. Warum hingegen die Beſtimmung eines Tagewerks bey Anſerfigung neuer Graben ganz wohl geſchehen könne. S. 242.
934. Warum aber bey Beſtimmung dieſes Tagewerks, ſowohl auf die Breite der Graben, als auch.auf die verſchiedene BeſchaFenheit des Erdreichs, Rückſicht genommen werden müſſe. S. 243« j
935. Vorſchlag, wie hierunter das Tagewerkf na< dem Unterſcheide des Erdreichs zu beſtimmen. S. 244.'; 7
936. Daß bey dem Miſtladen zwar kein Tagewetk beſtimmet werden könne, bey Dem LE aber ſolches allenfalls möglich ſey, und wie hoc<h-es alsdenn zu ſeßen«
. 244.
937. Daß das Dreſchen der Dienftileuke nach Tagewerk zu beſtimmen, nicht allein möglich ſey, ſondern auch die gute Ordnung ſolches erfordere. S. 245.
938. Warum bey dieſer Beſtimmung auf" die Verſchiedenheit der auszudreſchenden Getreideſorken Rüſicht genommen werden müſſe. S. 246.
939. Warum hierunter auch auf die Länge oder Kürze der Tage zu ſehen ſey, und daß zu ſolchem Ende eine dreyfache Abtheilung der gewöhnlichen Dreſchzeit ange- nommen werden müſſe. S,. 245.
940. Die eigentliche Beſtimmung dieſes Tagewerks nach den bisher berührten Sä» ßen wird näher vorgetragen. S. 247.
943. Warum bey dem Bothenlaufen der Unterthanen ein gewiſſes Tagewerk zu be- ſtimmen, ſowohl nüßlich als nothwendig ſey. S.- 248.;
942. Von verſchiedenen Umſtänden, auf welche bey der Beſtimmung dieſes Tage- werks geſehen werden muß. S. 248.;
943. Von der Beſchaffenheit derjenigen Perſonen die zum Bothenlaufen vor geſchickt zu halten. S, 248.
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