Teil eines Werkes 
Fünfter Band (1779)
Entstehung
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Von demn Urſprunge, Berſchiedenheit,- Unterthänigfeit, 216, 531"

'An den Orten, wo die Bauern nach Tagen dienen inüſſen, ſuchen ſie faſt jederzeit ihre eigenen Wirtſchaftegeſchäfte zuerſt zu beſtellen, und die herrſchaftlichen müſſen darun» ter gemeiviglich das Nachſehen haben.

Ganz anders aber verhält es ſich, wenn die Bauern nur blos zu gewiſſen wirth- ſchaftlichen Geſchäften, und nicht zu Tagedienſten verbunden ſind. Alsdenn gedenken fle an'ihre eigenen Verrichtungen nicht eher, bis ſie ſich:von den herrſchaftlichen Obliegenhei- ten losgemachet haben.

Ein jeder Wirchſchaftsverſtändiger weiß ſchon von ſelber, wie viel daran gelegen ſey, daß die in der Landwirthſchaft vorfallenden Geſchäfte nicht bis zuleßt verſchoben wer» den dürfen, ſondern ein jedes derſelben zu rechter Zeit, und ſo frühzeitig als möglich, be- werkſtelliget werden könne.

Es wird ſolchemaach auch hieraus offenbar werden, wie nüßlich und vortheilhaft dieſe Dienſteinrichtung vor die Herrſchaften ſey,'wenn vermöge derſelbeg-alles zu rechter und gehöriger Zeit vollbracht wird,

6. 656. Daß auch die Zerrſchaften von den Bauern, die nicht nach Tagen ungemeſſene"Dienſte leis ſten, ſondern ſämmtliche Geſchäfte übernehmen müſſen,"gute und tüchtige Arbeit eher:erwarten können,

'Auch in Anſehung der Tüchtigkeit, die zur Volibringung der. herrſchaftlichen Wirchſchaftsgeſchäfte-erfodert wird, führet die bemeldete Dienſteinrichtung augenſchein- liche Vortheile vor die Herrſchaft mit ſich.

Ein Bauer, der gewiſſe beſtimmte herrſchaftliche Wirchſchaftsgeſchäfte zu verriche ten hat, kann in Abſicht der Tüchtigkeit derſelben weit eher überſehen werden, als wenn die Bauern blos nach Tagen dienen, und daher ihre Arbeiten gemeinſthäfelich verrichten« Bey der lestern Art von Dienſiverfäſſung wäre es faſt nöchig, daß dey einem jeden Bauer ein eigener Auſſeher gehalten würde, und.auch dieſe Vorſicht würde bey den gewöhnlichen Liſten und Ränken der Bauern, wodurch ſie die Herrſchaft in ihren Dienſten zu hinterge- Hen ſuchen, fruchtlos ſeyn.

Hat aber ein jeder Bauer ſeine eigenen zu verrihkenden herrſchaftlichen Wirth- ſchaftsgeſchäfte, ſo kann mit ſehr leichter Mühe, ob-er ſolche tüchtig verrichtet habe' oder nicht, unterſuchet, und die auf anrechten Wegen befundene entweder deßhalb.gehörig be- ſtrafe, oder ſie zur Wiederholung des nicht in gehöriger Ordnung verrichteten angehal- tein werden.

In den Hauptverrichtungen, wohin beſonders die Akerbeſtellung zu rechnen iſt, ſind auch die zu einer beſtimmten Arbeit verpflichtete Bauern, ihres eigenen Nußens we-- gen, ſchon von ſelber geneigt, ſolche gut und tüchtig zu leiſten.

Wirchſchaftserfahrnen iſt bekannt, daß ein ſtets gut durc<gepflügker Aer weit weniger Mühe, ihn zu beſtellen, koſte, als wenn es daran-ermangelt:hat, und es von ſchlechten Aerbeſtellern darunter verſehen wordeniiſt.

Einem vernünftigen Bauer if dieſes ſhon-genung, um ihn zu bewegen, daß er denjenigen Theil des herrſchaftlichen Ackers, 46 ihm zur beſtändigen Cultur zugeſchlagen

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