Teil eines Werkes 
Fünfter Band (1779)
Entstehung
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Summariſcher Jnnhalk.

9. Ferneter Beweiß, daß ein Richter, ohne ökonomiſche Einſichten zu beſißen, in dergleichen zwiſchen Obrigkeit und Unterthanen entſtandenen Rechtsſireiten, keinen ſichern und gewiſſenhaften Ausſpruch thun könne. S. 9.»

10, Warum auch die auf dem Lande beſtellte Juſtitiarien oder Gerichtsverwalter, imgleichen die Sachwalter, bey den unter ihre Hände kommenden Zwiſtigkeiten zwiſchen Obrigkeiten und Unterthanen, eine Anweiſung von den dahin einſchia-

- genden ökonomiſchen Wahrheiten nöthig haben. S. 9.

EI. ZI daher die Abſichten des Verſaſſers bey dieſer Abhandlung gehen.

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712, Daß bey der Abhandlung dieſer Materie ein ſehr weites Feld zu bearbeiten voy-

La und woher die dazu erforderliche allgemeine Richtſchnur zu nehmen ſey. EE 96 1E 7 R

13. Von der Ordnung, die bey der Abhandlung dieſer Matexie beobachtet werden ſoll, überhaupt, S- 11.

14. Warum nach der Ordnung, die ſich der Verfaſſer vorgeſeker hat, zuvörderſt von den wechſelſeitigen Pflichten dex Obrigkeiten und Unterthanen gehandelt wetden ſolle. S- 12-

x 5. Daß nach dieſer Ordnung, auch eine ſo viel möglich zuverläßige Nachricht, von dem Zuſtande des Bauerſtandes in Deutſchland, zu alten, mittlexn und neuern Zeiten, zuta Grunde zu legen ſey. S- 22.

36. Von dem Unterſcheide der theils perſönlichen und theils von den eingeräumten

Beſitzungen herrührenden Pflichren der Unterthanen gegen ihre Obrigkeit, und Daß dieſer ebenfalls bey der gegenwärtigen Abhandlung nicht auſſer. Augen ge- ſetzet werden könne. S. 13.-[ EEE 16:0 j

27. Von der Unterthänigkeit beſonders zu handeln, iſt deshalb nöthig, weil ſie die einzige Quelle von allen perſönlichen Pflichten der Unterthanen iſt. S. 14.

18. Daß wegen der großen Werſchiedenheit der aus der. Unterthänigfeit abſtam- menden Pflichten allgemeine Regeln davon zu geben, nicht wohl möglich ſey, ſondern man hierunter auf eines jeden Ortes Herkommen und Gewohnheit+ Rückſicht nehmen müſte S. 14.; We*

19. Von den Pflichten der Unterthänen, ſv von ihren Beſikungen herrühren, hievon zu handeln ebenfalls nöthig, und daß bey deren Beſtimmung hauptſächlich auf ein richtiges Verhältniß zwiſchen den Nahrungen und darauf gelegten Pflichten zu ſehen ſey. S- 14. OU

20, Won den verſchiedenen Beſikßungsarten der dem Bauerſtände anvertrauten Nahrungen, und daß ſolche. wegen der daraus entſiehenden Folgen, ebenfalls näher entwicfelt werden müſſen. S- 15-

21. Won dem Unterſcheide der Bauer-Nahrungen, nachdem ſie unfex Natural? Dienſten ſtehen, oder auf Pacht und Zinß zeſeßet ſind, daß bey den erſten, ih- xer Beſtimmung wegen, die meiſten Schwierigkeiten vorwalten, und hierunkey "beſonders die Frage, von den gemeſſenen und ungemeſſenen Dienſten, eine be-

fondexe Jufmerfſamfeit verdient-S. 16.;

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