Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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Von dex richtigen Beſtimmung von den auf den Landgütern ec. 85x

EILEN 74' Warum ein Beſitzer auch einen Wald durch unterlaſſene Schonungen uns Abräumung. der Windbrüche und des Zagerholzes ſehr merklich deterioviren: pönne.

Wenn wir in dem 3weyten Abſchnitt der erſten Abtheilung-die Anlegung der

Schonung in den Wäldern und die baldige Abräumung des Windbruches und Lagerhol- zes zu den norhwendigen Erhaltungsſtücen eines Waldes gerechnet, und einen jeden Guts- beſitzer zu deſſen Beobachtung ſchuldig erachtet haben; ſo iſt-es eine natürliche Folge, daß derjenige, der ſolches untertäſſet, ſich dem'Eigenthümer und künftigen Nachfolger dadurch ebenfalls verantwortlich mache. Denn die alten Bäyme in übermäßiger Anzahl wegzuhauen oder den jungen Zuwachs zu verhindern, thut an. ſich einerley Schaden 3 und nicht ohne Grund mag man behaupten, daß das Lektere einem Walde nöch weit'nachthei- liger, als das Erſtere, ſey. Denn bey einem noch vorhandenen jungen Zuwachs bleibet auch noch immer qute Hoffnung zur Wiederherſtellung des Femißbrauchten Waldes. Wenn es aber hieran fehlet, fo iſt'alles verloren. Denn die noch übrigen alten Bäume ſterben, wein ſie'auch nicht abgehauen und verfaufet werden, zulebt doh von ſelber ab.

n Wie aber der hiedurc<h verurſachte Schaden am ſicherſten und bequemſten auszumit» teln ſey, davon behalte ich mir die nähere Ausführung ebenfalls bey einer andern Gelegew- heit, deren ich im nächſtvorſtehenden 6 gedacht habe, vor..

6. 235: Von den Deteriorationen bey der Teichwirthſchaft:

Wenn wir diejenige Ordnung, die wir bey den Meliorationen in Anſehung der

verſchiedenen Wirthſchaftstheile beobachtet haben, beybehalten wollen, ſs werden wir zum Beſchluß noch etwas Weniges von denjenigen Deteriorationen, die auch in Anſehung, der Fiſchereyen vorfallen können, erwähnen müſſen.;;

; Wir haben bereits in dem zweyren Abſchnitt der erſten Abtheilung, wo wir von dieſer Wirchſchaftsrubrif gehandelt, der doppelten Abtheilung derſelben in eine ordentliche Teichwirchſchaft und die ſögenannte wilde Fiſchereyen gedacht.

Bey beyden ſind Deteriorationen möglich. Denn da die gewöhnliche Entſteh- unggart derſelben in der Unterlaſſung der nothwendigen Unterhaltungsmittel ihren Grund hat, man aber allenthalben hierunter eine Menge von Vernachläßigungen findet, ſo iſt Fein Wunder, wenn man in allen Winchſchaftsrubriken ſo häufige Deteriorationsfälle an-

. frift.. Und hievon iſt denn auch weder die ordentliche Teichwirthſchaft, noch die wilde Fi-

ſcherey ausgenommen. ie"C:.

Die Teichwirthſchaft beſonders kann auf verſchiedene Art deterioriret und in ihrer möglichſten Nugtbarkeit verringert werden.) 4

Man erinnere ſich nur auf dasjenige, was ich in dem zweypten Abſchnitt der erſten Abtheilung von den zur nothwendigen Srhaltung einer ordentlichen Teichwirchſchaft erfore derlichen Stücken geſaget habe, ſo wird man von ſelbſt einſehen, daß, ſobald eines von denſelben unterbleibet, die Abnußung dieſes Wirthſchaſtstheils unterbrochen und verrin- gert werden müſſe.

Teiche, die nicht ſichere und feſte Dämme haben, und wo weder vor einen freyen Zu- noch Abfluß des Waſſers geſorget iſt; Teiche, die mehr mit Schlamm und inga

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