Von den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der 1, 509
gebſt einen Hauſe zur Wohnung- vor-den Ziegelex oder Kalkbrenner. und"ihren Fami- lien erfordert,?
Man mag dieſes ſo genau rechnen, wie man will, ſs wird doch eine dergleichen geue Anlage unter 4 bis 599 Thlr. nicht.beſtritten' werden können,
. Ein ſehr wichtiges Sut ſchon müſte es ſeyn, auf welchem maweinem ſub tirulo lüerativo beſißenden Genießbraucher dieſe Koſten aus dem Ueberſchuß der Früchte zu über- nehmen mit Recht zumuchen könnte. VWielmehr; werden in den meiſten Fällen deren Erben auf die Wiedererſtattung derſelben zu dringen, eine gegründete Befugniß haben.
So viel abey die Poll-lores ſub titulo oneroſo“ betrift, habe ich bereits vorhin angemerket, daß ein Kalk-oder Ziegelofen auch außer der Conſumtion des überflüßigen Holzes noch eine beſondere. Abnutung gewährten. 0:4'
Bey den Ziegelbrennereyen rechnet man den Werth der'Steine zur Hälſte auf die nöthige Koſten, und die andere Hälfte als einen Ueberſchuß-vor den Gutgherren.
Man rechne nur jährlich zwey Brände, jeden von 30000 theils Dach-theils|/Mau- erziegel an, und rechne jedes Tauſend durch die Bank zu 5 Thlr. ſo wird der jährliche Ueber- ſchuß einer ſolchen Ziegelbrennerry, nach Abzug aller Koſten 15:0 Thlr. betragen.
? Hierauf könnte man auch, wenn jederzeit ein ſicherer und genugſamer Abſaß der Steine wäre, zuverläßige Rechnung machen. Da es aber hieran gemeiniglich zu fehle pfleget, und man öfrers die gebrannte Ziegel viele Jahre lang unverfaufet ſtehen, und zum Theil verderben laßen muß, ſo erfordert dieſer Umſtand allerdings eine Mäßigung der
vorhin davon angelegten Berechnung.
; Ich würde“ aus vorſtehenden Uefachen den reinen Ueberſchuß von jedem Tauſend: Steine nur auf x Thlr. annehmen, und unter dieſer Vorausſesung des Davorhaltens ſeyn. daß die Koſten einer“Ziegelbrennerey binnen"8, und eines Kalksfens binnen 6 Jahren, - weil zu dem leßtern wenigere baare Ausgaben nörhig) ſind, durch die Abnußung compen- ret werden könnten.;
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Von der Teichwirthſchaft und daß es darin ebenfalls verſchiedene WMeliorationsfälle,-gebe.; Unter den Hauptwirthſchafts-Theilen iſt annoch die Fiſcherey übrig. Selbize, wird, wie befännt iſt, in die Teichwirchſchäft und'wilde Fiſcherey, dieſe aber wiederum iw das Fluß:- und. Seeſiſchen eingetheilet. S;;:
Bey der wilden Fiſcherey giebet es nur wenige Gelegenheit durch menſchlichen:
Fleiß ſtets forrdaurende Verbeſſerungen zu bewirken: Die gütige. und vor alles ſorgende
Natrur muß hier das Beſte thun. ! Die Teichwirchſchaft hingegen berußer hauptſächlich auf den- menſchlichen Fleiß, und. dieſer fann dahero viel gutes darin ſtiften.
I< habe bereits in dem erſten Zauptſtü> des erſten Bandes 6. 45. leag. einen:
Furzen Abriß von demjenigen, was, um ſich einen richtigen Begrif- von. einer ordentlichen Teichwirchſchaft zu machen, zu wiſſen nöthig iſt, gegeben, welcher zur deutlichern Einſicht
des jeßt vorzutragenden nicht undienlich ſeyn wird... j
j Man muß auch hier die-zu-dieſer Teichwirthſchaft erforderliche Koſten in nothwen«- S88 3 dige


