Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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Von der richtigen Beſtimmung der auf den Landgütern?c. 507

Gebäude, einem ordentlichen Dorfe nicht unähnlich zu ſeyn pflegen. Auch müſſen ge- meiniglic) die Glasmacher aus der Fremde herbeygeholet, und ihnen allerhand beſchwer- liche Bedingungen zugeſtanden werden.

Von ſelbſt ergiebet ſich hieraus, daß ein Lehns-, Majorats- und anderer derglei- chen ſub ritulo lucrativo befißender Genießbraucher dergleichen Koſten, die leicht in die Tauſende laufen können, aus dem Ueberſchuß der Früchte zu beſtreiten nicht vermag, ſon- dern. ihm ſolche von dem künftigen Nachfolger wieder erſeßet werden müſſen.

Jedoch kann die Vergücigung der deshalb errichteten Gebäude, wie ſchon bey an- dern Gelegenheiten erinnert worden iſt, nicht nach der wirklichen Berau8gabung, fondern nur nach ihrem gegenwärtigen Zuſtande vergütiget werden,

6. 198.' Warum auch den Pfandſchillingsinnhabern und unter dem Wiederkaufsrecht ſtehenden- terbeſigern bey dergleichen Glashütten Feine Abnuzung zur Compenſirung der Roſten angerechnet werden könne.

Wegen-der Zeitpächter, darf ich hierunter wohl nichts anführen, weil es deren Sache nicht iſt, ſich in dergleichen wichtige Unternehmungen, ohne ausdrücflichen Auf- trag des Eigenthümers, einzulaſſen, ſie auch überhaupt mit der Waldwirthſchaft, die bey allen vernünftigen Verpachtungen ſchon von ſelbſt ausgenommen iſt, nichts zu thun haben.

Soviel hingegen die Pfandſchillingsinnhaber und unter dem Wiederkaufsrecht ſtehende Gürerbeſiker anbetrift, fo ſehe ich ebenfalls keinen Gründ ab, warum denenſel- ben die Wiedererſiattung der auf ein neu angelegtes Glashüttenwerk verwandten Koſten, ſtreitig-gemacht werden könnte.

Die Hauptabnußung einer ſolchen Glaghütte beſtehet in der bequemen Verloſung des überflüßigen Holzes. Der Genuß dieſes Holzes aber hat den vorbenannten Beſißern, vermöge des. ihnen zuſtehenden Genießbrauches von dem ganzen Gute, ſchon vorhin zu- geſtanden,und es kann ihnen daher deshalb keine Abnußung, um dadurch die verwandte Koſten zu compenuſireny angerechnet werden.

Der Ueberſchuß des Vortheils von dem Glasmachen ſelber, oder der davor von dem Entreprenneur erlegte jährliche Zins möchte allenfalls als ein ganz never Ertrag des Gutes, der vorhin nicht vorhanden geweſen,-angeſehen werden können. Allein ich zwei- fele faſt daran, ob dieſer neue Ertrag je in einem Fall zureichend ſeyn wird, die Zinſen des verwandten Koſtencapitals zu vergütigen.

Der Hauptvortheil bey einer ſolchen neuen Anlage beſtehet, wie ich ſchon vorhin bemerfet habe, blos in der bequemern Verloſung des überſlüßigen Holzes, und wenn dieſes erreichet wird, ſo iſt der ganze Endzweck erfüllet, folglich die übrigen kleinen Ne- benvortheile nur blos als eine Beyhülfe zur De>ung der Zinſen und Erhaltungsfoſten, die bey einem ſol<em Werke ebenfalls allerhand beſchwerliche Ausgäben verurſachet, anzuſehen.

6. 199. von Anlegung neuer Theeröfen|, und warum bey denſelben keine Roſtenwiedererſtättung fuüglich ſtatt finden könne.

| Die Anlegung neuer Theeröfen iſt bey mäßigen Waldungen ein weit ſicheres'und - weniger gefährliches Mittel den ui ie rp Holzes auf eine bequeme, Art zu: verloſen, ?; 88 2 als