Von der richtigen Beſtimmung von den auf den Landgütern 16, 501
rung verwandte Ausgaben als nüßliche Koſten, um davor Vergütigung zu erhalten, angegeben.. ts Aus diefem Grunde müſſen wir auch hier vor allen Dingen auf die Abſonderung des Nothwendigen von dem Nüßlichen bedacht ſeyn.
Zur den nothwendigen Koſten aber, die, um einen Wald in guten Stande zu ero halten, verwandt werden müſſen, rechne ich FADE 1.-die in allen Arten'von Wäldern nöchige Schonungen.
Schon bey dem Gartenbau haben wir bemerket, wie es eines jeden Beſißers Schul- digkeit ſey, an die Stelle eines ausgegangenen und abgeſtorbenen Baumes wiederum einen andern zu pflanzen, Eben dieſes findet auch bey den Waldungen Statt.
Die Vernunft gieber es, daß auch die größeſten Wälder zuleßt ein Ende nehmen müſſen, wenn man mit dem Verkauf und Abholzung beſtändig fortfahren, und dabey nicht zugleich auf deren wirthfchaftlichen Erſaß durch Anziehung neuer Stämme bedacht ſeyn wollte, Die jekige Zeiten geben uns von den traurigen Folgen, die aus einer ſolchen Ver« nachläßigung entſtehen, allenthalben häufige Beyſpiele,
Dieſer Erfaß der entweder abgeſtorbenen odex durch die Axt weggenommenen al-' ken Bäume kann nun,“ beſonders"in den Fichtwäldern, nicht füglicher als durc< die ſoge« nannten Schonungen geſchehen.
Da die Wälder gemeiniglich mit allen Arten von Vieh übertrieben und behütet zu werden pflegen, fo tſt es ganz natürlich, daß das weidende Vieh den jungen theils von dem verſtreueten Saamen und theils auch aus den Wurzeln hervorfommenden jungen Aufs ſchlag wiederum zertritt oder abfrißet, Der junge Holzzuwachs kann daher wegen dieſer Hindernis niemahl recht zu Kräften kommen, Und wenn auch noch hie und da ein Stamm fortgehet, ſo wird doch, weil die Spiten abgefreſſen, folglich der ganze Wachsthum des“ Baumes dadurch verſtümmelt worden, niemahl etwas rechtes daraus.
Hösc<ſtnöchig' iſt es daher, daß beſtändig ein gewißer Theil des Waldes von dex Hütung Wechfelsweiſe ſs lange frey bleibe, bis der junge Aufſchlag ſolche Höhe und Stärke befomme, daß ihm das Vieh weiter feinen Schaden mehr thun känn. Nach den gewöhn»; lichen Forſtregeln muß wenigſtens jährlich der 8oſte Theil eines Fichtwaldes geſchonet: wer-. den, weil man voräusſeßet, daß dieſe Gattung.von Bäumen binnen einer Zeit von 80 Jahren zu einer ſolchen Vollſtändigkeit, daß mit Nüßen ein Gebrauch davon gemachet were:
“ deu fann, gelanget.“ Die Zeit der Schonung iſt gewöhnlicherweiſe auf 6 Jahre, beſtim- met; jedoch richtet man ſich auch hierunter nach der.Güte des Bodens, indem es ganz be- greiflich iſt, daß der junge Aufſchlag in einem guten Boden ſchneller als in einem ſchlech ten wäcſet.
Dergleichen Schonungen verurſachen zwar eigentlich keine beſondere Koſten, indem der zu ſchonende Fle> nur mit Wiſchen ausgeſtecket, und den Hirten,.mit dem Vieh davon zurücke zu bleiben, anbefohlen werden darf.
Weil aber die Hirten bey der Waldhütung das Vieh. nicht ſo in ihrer Gewalt, als im Freyen haben, ſo will die blöße Auswiſchung eines ſolchen Schonplaßes nicht allemahl hinlänglich ſeyn, ſondern es gehöret zu einer nochwendigen Ordnung, daß derſelbe mit einem Graben umfaſſet werde, Die an dieſen Graben zu verwendende Koſten nun ſind die eiy- zigen, die hierdurch verurſac<et werden, u fönnen abey niemahls von Wichtigkeit ſeyn, ': 48 3 weil


