Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
428
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428 Fünftes Hauptſtück,

Eine kurze Gegeneinanderhaltung dieſer Bewirthſchaftungsarten wird ſolches näher boſtätigen. j|

Ein Adminiſtrator fällt dem Eigenthümer lange nicht ſo koſtbar, als ein Zeit- Pächter. Er muß ſich an ſeinem ausgeſeßten: Gehalt und Deputat, welches aber.doch

jederzeit von der Beſchaffenheit, daß'er'dabey zu rechte kommen kann. ſeyn muß, begnü-

gen, wenn er nicht ſtraffällig werden, und fich einer Untreue ſchuldig nrachen-will.

In Anfehung des Ackerbaues hat:ein Adminiſtrator zur den Mißbrauch den man

bey den Zeitpächtern darunter wahrnimmt, feine Bewegungsurſachen. Es iſt daher auch kein Grund vorhanden, warum ex. nicht nach der gewöhnlichen'Acferart: verfahren, die entfernten Aecker ſowohl als die nahe belegenen mit Düngung verſehen, und durch über» friebenes Erbſen- und Wickenſäen in der Brache den beſten Acker entkräften und verwor- ren machen ſollte,);

Eben ſo wenig ſind auc> Urſachen vorhanden, warum er den Wieſewachs vernach« läßigen, die auf den- ſumpfigen Wieſen nöthige Graben nicht aufräumen, die verwachſenen nicht von Zeit zu Zeit nachraden, und die hochliegenden nicht gehörig mit Dünger verſcheit ſollte. Es gehet ja alles dieſes nicht aus ſeinem Beutel,-ſondern die dafür erforderliche? Koſten fallen: dem Eigenthümer zur Laſt. | Zur Vernachläßigung des Gartenbaues kann ihn ebenfalls ſein eigenes Jutereſſe nicht bewegen, ſondern es verſtehet ſich von ſelbſt, daß, wenn dex Gutsherr denſelben im Stande erhalten wiſſen will, er ſich auch die dazu nöthige Koſten gefallen laßen müſſe.

Mit den Fiſchereyen hat es eine gleiche Bewandniß.- Denn da dem Adminiſtra- tor, wenn es des Eigenthümers Wille iſt, gleichgültig ſeyn kann, ob aus dieſer Wirth- ſchaftsrubrif viel oder- wenig eingenommen werde, ſo iſt auch kein Bewegungsgrund vor- handen, warum er nicht Brut und Jugend ſchonen, und den Gewäſſern die gehörige Rus he.laßen ſollte.;:

In Anſehung der Unterthanen habe ich zwar bereits 5: 6. beyläufig angemerket, daß dieſelben auch unter den Adminiſtrationen unter einem gewiſſen Druc leben müſſen. Niemahl aber kann es hierunter bis zu deren gänzlichen Ruin kommen, indem der Eigene thümer, wenn er ſichet, daß die Sache zu weit gehen will, jederzeit durchzugreifen;; und die Unferthanen auſrecht zu erhalten im Stande ij

Da endlich, in Abſicht der Gebäude, alle daran nöthige Reparaturen und Aus- beſſerungen, ſie mögen klein oder groß ſeyn, auf Rechnung des Eigenthümers gehen, fo iſt hier abermahl nicht abzuſehen, warum ein Adminiſtrator ſolche nicht gehörig beſorgen, ſondern die Gebäude vielmehr verfallen und zu Grunde gehen laßen ſollte.

Aus dieſer kurzen Vergleichung det Adminiſtrationen mit den Zeitpachten, fällt je-

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dermann von ſelbſt in die Augen, daß mit jenen weit weniger Gefahr, als mit dieſenver--

Fnüpfet ſey.

Der vornehmſte Grund, warum die Zeitpachten gemeiniglich ſo ſchädlich werden, und öfters den Nuin des ganzen Gutes näch ſich ziehen, beſtehet lediglich in dem Eigennus der Pächter. Weil alles, was aus dem Gute. herausgenommen werden fann, ihnen zu gute kommt, fo verleitet ſie ſolches zu den falſchen Maaßregeln, die ſie gemeiniglid) bey der Bewirthſchaftung deſſelben nehmen; und da ihre. Pachtjahre nur nach der bisher einge- führten Gewohnheit von kurzer Dauer ſind, ſo gehen auch alle ihre Abſichten nur bloß 6

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